Veröffentlicht am 1. Mai 2010
Das Bild, das die Medien meist noch immer vom typischen Piraten zeichnen, ist das eines Computernerds, der sich neben internetspezifischen Themen wenig für Gesellschaftspolitik interessiert. Arbeitnehmerrechte? - Nie gehört.
Die Realität sieht natürlich anders aus. Obwohl Arbeit auch weiterhin noch nicht zu unseren Kernthemen gehört, leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag. Die Piratenpartei ist weit mehr als eine Interessenvertretung der Digital Natives. Zwar haben wir derzeit noch keine offizielle Position zu vielen der Themen, die als klassisch arbeitspolitisch gelten. Doch das 21. Jahrhundert bringt Themen mit sich, die über diejenigen des 20. Jahrhunderts hinaus gehen. Derzeit werden die Weichen für die Arbeitswelt der Zukunft gestellt - und dies, oft hinter dem Rücken der Öffentlichkeit, in eine bedenkliche Richtung: Der Arbeitnehmer der Zukunft droht gläsern zu werden. Und nicht nur das: Der demokratiefeindliche Trend, nicht Vertrauen, sondern Misstrauen zur Grundlage allen Handelns zu machen, greift auch am Arbeitsplatz weiter um sich.
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So fordert beispielsweise die Industrie- und Handeskammer München und Oberbayern: "Präventive Kontrollmaßnahmen müssen (...) möglich sein. Angesichts der zunehmenden Globalisierung benötigen weltweit agierende Unternehmen Erleichterungen beim Beschäftigtendatendatenfluss in Konzernen." (Quelle: http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_g ... eitnehmerdatenschutz.html)
Wo bisher versucht wurde, mit Kündigungsschutz und Tarifverträgen das Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszugleichen, wird daher in Zukunft auch der Datenschutz eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Parteien, die hier schlecht aufgestellt sind, sind für die Zukunft nicht gewappnet. Mit ihren Forderungen und ihrer Expertise in diesen Fragen wird die Piratenpartei zwar nicht zur allumfassenden Expertin für Arbeitspolitik, gibt aber in zukunftsweisenden Kerngebieten Linien vor, die von den anderen Parteien aktuell nicht überzeugend abgedeckt werden.
Übrigens: Auch wenn wir zu den "klassischen Arbeiterthemen" derzeit keine Position vertreten, so heißt das nicht, dass wir uns diese nicht erarbeiten. Getreu unserem Ideal "erst denken, dann Politik machen" werden wir aber erst dann offiziell Position beziehen, wenn wir uns sicher sind, diese auch wirklich vertreten zu können.
Was geschieht, was wird verhandelt? Zwei tagespolitische Beispiele:
Das vieldiskutierte ELENA-Verfahrensgesetz wurde unter Rot-Grün initiiert, von Rot-Schwarz beschlossen und auch von Rot-Gelb nicht ausgesetzt. Gegen das weitreichende Datenspeicherungsgesetz, welches etwa 40 Millionen Arbeitnehmende in Deutschland betrifft und diese mittels Vorratsdatenspeicherung zu potentiell Verdächtigen macht, ist beim Bundesverfassungsgericht nunmehr eine Sammelklage anhängig. Davon ist das Gesetz jedoch noch nicht außer Kraft gesetzt.
ELENA
Seit dem 01.01.2010 sind deutschlandweit alle Arbeitgeber verpflichtet, ein umfangreiches Datenpaket aller bei Ihnen angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich an die so genannte Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.
Ziel dieser Maßnahme ist die eigentlich wohlgemeinte Vereinfachung der Beantragung diverser Sozialleistungen durch digitalisierten Datenzugriff. Das Verfahren wird jedoch von Datenschützern stark kritisiert. Inzwischen ist beim Bundesverfassungsgericht auch eine Sammelklage anhängig, die am 31. März 2010, von mehr als 22.000 Menschen mitgetragen, vom FoeBuD e.V. eingereicht wurde.
Warum aber wird dieses Verfahren so stark angegriffen? Die Gründe hierfür sind vielfältig:
Das ELENA-Verfahrensgesetz widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit nach §3b des Bundesdatenschutzgesetzes:
Die umfangreichen perönlichen Daten der vielen Millionen Betroffenen werden anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten.
ELENA stellt einen tiefen, dem Ziel nicht angemessenen Eingriff ins Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar:
Die Arbeitgeber sind zur Datenweitergabe verpflichtet, ohne zuvor die Einwilligung der Betroffenen einzuholen; seitens des Gesetzgebers findet eine Überprüfung der Arbeitgeberangaben auf inhaltliche Richtigkeit nur bei einem konkreten Einwand seitens eines Arbeitnehmers statt.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Behörde zwar ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, mindestens während der ersten zwei Jahre kann dieses Recht jedoch technisch nicht umgesetzt werden. Es besteht zumindest vorläufig also nicht einmal die Möglichkeit der Kenntnisnahme.
Es bestehen entscheidende Risiken bei Datenverarbeitung und Datensicherheit:
Die sensiblen Personendaten werden, wenn auch in einem verschlüsselten Sytem, zentral erfasst und verwaltet. Die gesamte Schlüsselverwaltung, die die Sicherheit und Anonymisierung der Datenberge garantieren soll, wird durch ein privatwirtschafltiches Unternehmen abgewickelt: Die so genannte ,,Registratur FachVerfahren". Sie steht in Verantwortung der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung ITSG GmbH. Gesellschafter sind u.a. der GKV-Spitzenverband, die AOK Beteiligungsgesellschaft mbH oder die BITMARCK Holding GmbH). Auch die Daten zur geplanten elektronischen Gesundheitskarte sollen von diesem Unternehmen verwaltet werden - alles also in einer Hand.
Der versprochene Bürokratieabbau und die daraus angeblich resultierenden Einsparungen sind mindestens zweifelhaft:
Durch die umfangreiche zusätzliche Datenerfassung, sogar auch für vorher in dieser Form nicht betroffene Arbeitnehmergruppen wie z.B. ,,Minijobber", entstehen auf Arbeitgeberseite sogar Zusatzkosten. So berechnen schon jetzt bspw. viele Steuerberater veränderte Sätze bei der Buchhaltung aufgrund des erhöhten Arbeitsvolumens.
Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen befürchten durch ELENA daher sogar einen Bürokratiekostenanstieg. Einsparungen sind allenfalls bei großen Unternehmen zu erwarten, wobei auch hier den Einsparungen die durch das Verfahren selbst ausgelösten Zusatzkosten entgegengestellt werden.
Es besteht ein Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur und zur Kostenübernahme:
Die Kosten der Signaturkarte, mit der die Betroffenen bei der Beantragung von Leistungen der zuständigen Behörde Zugriff auf die elektronischen Daten gewähren können, sowie die Verfahrens-Anmeldekosten für das Verfahren sind von den Betroffenen zu tragen. Ab 2014 darf aufgrund der Regelung zum so genannten ,,kostenfreien Abrufentgelt" die Behörde den Betroffenen für die Bearbeitung eines Antrags gegebenenfalls auch weitere Gebühren berechnen.
Trotz verschiedener Zweifel an der Sicherheit des elektronischen Signatursystems besteht ohne die Teilnahme hieran bald keine Möglichkeit mehr zur Beantragung von Sozialleistungen.
Im Sinne der Technikförderung soll mittels des ELENA-Verfahrensgesetzes die Technologie der elektronischen Signatur so weit verbreitet werden, dass diese auch in anderen Gebieten verstärkt eingesetzt werden kann - hierfür jedoch ist die Einführung einer noch dazu derart weit gehenden Personendaten-Speicherung weder angemessen noch zu rechtfertigen.
Die Bestrebungen zur allseitigen Datenerfassung und immer weiteren Ausdünnung der Arbeitnehmer-Schutzrechte zeigen sich auch in anderen aktuell diskutierten arbeitspolitischen Themenfeldern: So wurde am 31. März von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière zwar ein Eckpunktepapier zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt, dem bis zum Sommer dieses Jahres ein an sich dringend erforderliches Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz folgen soll. Jedoch: Schon das Eckpunktepapier ist in vielen Punkten zu kritisieren.
Eckpunktepapier Arbeitnehmerdatenschutz
Die Überwachungsskandale von Lidl, Telekom oder der Deutschen Bahn haben gezeigt, dass beim Arbeitnehmerdatenschutz dringender Handlungsbedarf besteht. Die Entwicklung verläuft derzeit jedoch schneller, als die Politik reagiert: Das sogenannte "Richterrecht" spielt mittlerweile eine größere Rolle als die eigentliche Gesetzeslage.
Das von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière am 31. März vorgestellte Eckpunktepapier stellt die Grundlage eines offensichtlich überfälligen Arbeiternehmerdatenschutzgesetzes dar, das bis zum Sommer des Jahres vorliegen soll. Dieses Eckpunktepapier fixiert in erster Linie die bisherige gerichtliche Praxis und schafft dadurch immerhin mehr Rechtssicherheit.
Allerdings schreibt es auch ein Recht auf die Nutzung von Arbeitnehmerdaten für betriebliche Ermittlungen fest. Damit werden beispielsweise innerbetrieblich Rasterfahndungen zur Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten, Vertragsverletzungen und Straftaten möglich.
Rasterfahnungen sind ein äußerst kritisch zu bewertendes Mittel, denn sie gehen nicht von einem Verdacht gegen eine bestimmte Person aus, sondern beziehen alle Personen, auf die bestimmte Kriterien zutreffen, als potentielle Verdächtige ein. Gemäß dem Eckpunktepapier darf dieses Mittel zudem auch bei Vertragsverletzungen eingesetzt werden, was eine erhebliche Unsicherheit für Arbeitnehmer beinhaltet - es ist nämlich unklar, wo eine Vertragsverletzung beginnt: Reicht es beispielsweise, eine Kaffeepause zu viel zu machen? Da kein tatsächlicher Verdacht erforderlich ist, ist einer umfassenden Arbeitnehmerüberwachung mit dieser Regelung Tür und Tor geöffnet.
Das Eckpunktepapier erleichtert zudem die Videoüberwachung der Angestellten: Diese ist demnach erlaubt, wenn sie "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich und verhältnismäßig" ist - eine vage Formulierung, die viel Handlungsspielraum lässt. Bei konkretem Verdacht ist Videoüberwachung dann sogar heimlich zulässig. Falls Internetnutzung nur zu Arbeitszwecken erlaubt ist, können außerdem aufgerufene Seiten auch ohne Anlass oder Verdacht stichprobenartig überprüft werden.
Lektüre zum Tag der Arbeit:
FAQ: Wo liegen die Grenzen der Überwachung am Arbeitsplatz?
http://www.dgb.de/themen/++co++f33612 ... 70-11df-4292-00188b4dc422
DGB-Broschüre Arbeitnehmderdatenschutz:
https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB31098.pdf
Portal der Piratenpartei zu ELENA:
http://stopptelena.de
Das Eckpunktepapier Arbeitnehmerdatenschutz:
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/co ... punkte_an_datenschutz.pdf
Autor dieses Artikels: Lena Rohrbach
Verantwortlich für den Inhalt dieses Artikels: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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