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Ginge es nach dem Willen der Abmahnindustrie, würden legale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke bald der Vergangenheit angehören. "Turn Piracy into Profit" ist ein mittlerweile oft gehörter Slogan geworden. Es ist nämlich wesentlich lukrativer, die Werke in Tauschbörsen zu veröffentlichen und zu warten, bis sie weiterverbreitet werden. Für die daraus resultierenden Abmahnungen gegenüber den Tauschbörsennutzern wurden Geschäftsmodelle entwickelt, die sich am äußersten Rand der Gesetzgebung bewegen. So kann die Abmahnindustrie nahezu risikofrei und mit geringem Aufwand große Mengen Geld erwirtschaften. Auch die Rechteinhaber kommen dabei auf ihre Kosten.
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Die Piratenpartei Deutschland sieht es als ihre Pflicht an, über die momentan gängigen Abmahnpraktiken aufzuklären. Es ist zwingend nötig, neue Modelle für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu schaffen, bei denen die Kunstschaffenden gerecht entlohnt werden und gleichzeitig das Recht auf Privatkopien gestärkt wird. An den neuerdings üblichen Massenabmahnungen verdienen nur die Rechteinhaber und einige zwielichtige Gesellschaften. Die Künstler und die Konsumenten beißen in den sauren Apfel. Dieser Praxis muss schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Basierend auf Informationen des Portals gulli.com und des Blogs des Rechtsanwalts Thomas Stadler ist die folgende Zusammenfassung entstanden, in der die Arbeitsweisen der Abmahnindustrie genauer dargestellt werden.
Die Rechteinhaber
Ein Rechteinhaber, der eine Verletzung seiner Rechte feststellt, möchte natürlich möglichst risikofrei eine Entschädigung erhalten. Juristisch ist dies eigentlich nicht möglich, da bei einer Abmahnung immer die Gefahr besteht, auf den Kosten sitzenzubleiben. Eine Abmahnung darf auch nicht dazu dienen, Umsätze zu generieren.
Und doch sind die risikofreien und gewinnbringenden Abmahnungen gängige Praxis. Einen entsprechenden Service bietet beispielsweise die Darmstädter Digi Rights Solution GmbH (D.R.S.). Es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken und bei Downloadportalen. D.R.S. verspricht »Kein Kostenrisiko für unsere Auftraggeber«.
D.R.S. wird von der Medienfirma thehackercompanygmbh vertreten. Auf deren Webseite werden daher auch die Vorteile von D.R.S. vorgestellt. Darunter fand sich auch eine mittlerweile gelöschte Präsentation vom Februar 2009. Diese zeigt eine Beispielrechnung, die auf einfache Weise darstellt, wie Rechteinhaber durch Abmahnungen Geld verdienen können.
Die Kosten für die Abgemahnten betragen »gemäß Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 450,00 Euro«. Davon erhält der »Rechteinhaber 20 %« sofern der Abgemahnte bezahlt. »Die Quote der Sofortzahler liegt zur Zeit bei 25 %.« Im folgenden wird in der Präsentation ein Vergleich des Ertrags durch legale und illegale Downloads gezeigt. Pro verkauftem legalen Download erhält ein Rechteinhaber netto 60 Cent. Pro erfasstem illegalen Download, der abgemahnt wird, sind es hingegen 90 Euro. Die Schlußfolgerung ist: »Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150-fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden.«
Mit einer Abmahnung kann ein Rechteinhaber also 150 Mal mehr Geld erwirtschaften als durch den legalen Verkauf. Es liegt somit auf der Hand, dass er versuchen wird, seine geschützten Werke zur illegalen Verbreitung zur Verfügung zu stellen.
Die Betrüger
Die am meisten Begünstigten im Abmahngeschäft sind die Anwaltskanzleien. Eine der in diesem Bereich in Deutschland bekanntesten Vertreter ist die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner. Sie vertritt unter anderem die Firma DigiProtect, die Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. DigiProtect wurde 2006 durch den Musiker Moses Pelham gegründet und ist zuständig für die Verteidigung verletzter Urheberrechte. Die Firma schließt mit Rechteinhabern Vereinbarungen, die DigiProtect zur Rechtswahrnehmung berechtigt, wenn Rechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken festgestellt werden.
Kürzlich ist ein vom 19. März 2008 stammendes Fax der Kanzlei Kornmeier & Partner auf wikileaks.org veröffentlicht worden, in dem sich der Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier gegenüber seinem britischen Kollegen Brian Miller von der Kanzlei Davenport Lyons über verschiedene Details des Vertrages mit DigiProtect äußert. Demnach erhält Davenport Lyons 37,5 % der im Rahmen von Rechtsverfolgungen erzielten Einnahmen. Weiter heißt es, dass Davenport Lyons ein Ziel von 25.000 IP-Adressen pro Jahr anstrebt, wovon allein DigiProtect 12.000 liefern will.
Weitaus interessanter ist, dass Kornmeier in dem Fax darauf hinweist, dass DigiProtect in seinen Verträgen mit den vertretenen Rechteinhabern keine Klausel hat, die diese zu Zahlungen bei strittigen Angelegenheiten verpflichtet. Wörtlich heißt es: »The whole project is a "no cost"-project for the original right holders.« Daher könne DigiProtect auch unmöglich Zahlungen gegenüber Kornmeier in bestimmter Höhe garantieren. Da DigiProtect aber gute Arbeit leistet, sei das Geschäft nach wie vor profitabel.
Es handelt sich somit um ein Projekt, bei dem keiner der Teilnehmer den anderen mit irgendwelchen Kosten belästigt. Das bedeutet, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner der Firma DigiProtect keine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, sondern nur ein reines Erfolgshonorar erhält. Ein solches darf nach deutschem Recht aber nur im Einzelfall vereinbart werden und DigiProtect müsste außerdem aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung abgehalten worden sein. Dies wäre allerdings schwer zu begründen. Außerdem handelt es sich nicht um die im Gesetz geforderten Einzelfälle, da die Rahmenverträge für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gültig sind.
Im konkreten Fall verläuft eine Abmahnung nach dem Schema, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner zunächst von dem Abgemahnten eine Summe von 400 bis 600 Euro zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten verlangt. Wenn der Abgemahnte diese Kosten nicht akzeptiert, fordert die Kanzlei sie nochmals ein und weist explizit auf das Rechtanwaltsvergütungsgesetz hin. Regelmäßig wird dann auf Basis dieses Gesetzes ein Anwaltshonorar von 651,80 Euro gefordert. Entsprechende Schreiben liegen dem Rechtsanwalt Thomas Stadler vor, der als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz zahlreiche Abgemahnte vertritt.
Im Februar hieß es in einer entsprechenden Abmahnung im genauen Wortlaut: »Ihre Mandantschaft ist daher verpflichtet, die unserer Mandantschaft entstandenen Anwaltskosten nach den einschlägigen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf Basis eines angemessenen Streitwertes für den Unterlassungsanspruch in Höhe von EUR 10.000,00 zu übernehmen. (...) Falls dieser Betrag nicht bis zum (...) auf das folgende Konto unserer Mandantschaft (...) bezahlt wird, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Zahlungsansprüche vor der zuständigen Frankfurter Gerichtsbarkeit geltend zu machen.«
Im November wurde schon eine abgeschwächte Version verwendet, die nicht mehr so explizit auf das RVG verweist: »Wir werden daher unserer Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderungen empfehlen (...)
Der zu erstattende Betrag errechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Streitwert: EUR 10.000,00
1,3 Geschäftsgebühr (gem. §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VVRVG): EUR 631,80
Auslagenpauschale (gemäß Nr. 7002 VV RVG): EUR 20,00
Gesamtsumme: EUR 651,80«
Aber weder dem Rechteinhaber noch DigiProtect sind aufgrund der im Vorfeld geschlossenen Erfolgshonorarvereinbarung Anwaltskosten entstanden. Somit ist DigiProtect auch nicht berechtigt, eine Erstattung dieser Kosten von den Abgemahnten zu verlangen. Es handelt sich schlichtweg um (versuchten) Betrug. Doch damit nicht genug, denn bei der Vereinbarung handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, da aufgrund der Erfolgshonorarvereinbarung eine Unterschreitung der Mindestsätze nach dem RVG vorliegt. Damit wären alle Anwaltskanzleien zu einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner berechtigt.
Die Rechtsverdreher
Die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner ist sehr bemüht, ihre zweifelhaften Geschäftspraktiken nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Dies bekam kürzlich auch der Anwalt Thomas Stadler zu spüren. Er erhielt eine Abmahnung von der Kanzlei, die besagt, dass Stadler es unterlassen soll, zu behaupten, dass er im Besitz des erwähnten Schreibens der Kanzlei Kornmeier ist, in welchem die Kanzlei Anwaltskosten nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz geltend machen würde. Außerdem soll er nicht weiter behaupten, dass die Kanzlei Kornmeier sich ausdrücklich darauf beruft, dass die seiner abgemahnten Mandantin nach dem RVG entstandenen Kosten zu erstatten seien und man dieses Verhalten als Betrug oder Betrugsversuch qualifizieren könne.
Die Anwälte der Abmahnkanzlei behaupten stattdessen, dass die Gebühren nach dem Vergütungsgesetz nicht geltend gemacht würden. Sie werden nur in Aussicht gestellt, wenn es zu einem Prozess kommen sollte. Folglich entstehen die angeforderten Anwaltsgebühren erst in dem Augenblick, in dem sie eingeklagt werden. Diese Argumentation ist juristisch aber mehr als fragwürdig, weil der Erstattungsanspruch ja nicht dadurch entstehen kann, dass er gerichtlich geltend gemacht wird. Warum soll nun ein Abgemahnter Anwaltsgebühren bezahlen, wenn diese nach dem RVG eigentlich gar nicht anfallen?
Der Gegenstandswert der Abmahnung gegen Stadler beträgt stolze 250.000 Euro. Die Kanzlei Kornmeier sieht sich durch Stadlers Äußerungen ungerecht dargestellt. Im Falle des Verstoßes soll Stadler eine Vertragsstrafe von 15.000 Euro zahlen.
Die Firma DigiProtect hat sich kürzlich im Rahmen einer Pressemitteilung zu dem öffentlich gewordenen Fax geäußert, dessen Authentizität sie keinesfalls abstreitet. Neben vielen leeren Floskeln enthält die Mitteilung auch durchaus interessante Punkte: »DigiProtect tritt prinzipiell gegenüber Abzumahnenden konsensorientiert auf, indem es diesen bei der ersten Kontaktaufnahme mittels einer Abmahnung eine Einigung auf dem Vergleichswege anbietet.« Die Höhe dieses Vergleichsbetrages liegt bei Filmen und Musik in der Regel bei den erwähnten 400 bis 600 Euro, bei Pornos ist es meistens mehr. Weiter heißt es: »Das im Vergleichswege übermittelte Angebot ist so kalkuliert, dass die Kosten bzw. Ansprüche aller am jeweiligen Abmahnverfahren Beteiligten damit abgegolten werden können.«
Dieser Satz unterstreicht nun in gewisser Weise die Erfolgshonorarvereinbarung. Es gibt keine Verpflichtung, dass die Rechteinhaber die Anwaltsgebühren selbst erstatten müssen, wenn die Abgemahnten dem Vergleich nicht zustimmen. Sollten die Abgemahnten allerdings nicht sofort zahlen, wird ihnen schnell mit Streitwerten bis zu 10.000 Euro pro Lied oder Film gedroht. Dabei entstehen dann plötzlich Anwaltsgebühren von 5.000 bis 10.000 Euro.
Laut der Mitteilung von DigiProtect sind aber bereits durch das Vergleichsangebot von 400 bis 600 Euro die Kosten der Anwälte gedeckt. Höhere Ansprüche bestehen aufgrund der Honorarabsprachen schlichtweg nicht, aber trotzdem wird damit gedroht.
Im letzten Punkt der Pressemitteilung heißt es: »Die von uns mandatierten Anwaltskanzleien liquidieren ihre Kosten und ihr Honorar in jedem Fall in einwandfreier Form gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.« Genau das muss man aber bezweifeln, denn in jedem Fall, in dem der Abgemahnte nicht bezahlt, müsste die Kanzlei den Betrag von 651,80 Euro von DigiProtect einfordern. Geht man davon aus, dass 50 % der Abgemahnten die Pauschale von 450 Euro bezahlen (tatsächlich sind es eher weniger), dann würde das bedeuten, dass DigiProtect für die restlichen 50 % die 651,80 Euro an die Kanzlei bezahlen müsste. DigiProtect würde damit allerdings mehr an Anwaltskosten ausgeben, als man insgesamt überhaupt einnimmt. Bereits deshalb muss jedem, der die Grundrechenarten beherrscht, klar sein, dass das Geschäftsmodell nur dann funktioniert, wenn (unzulässige) Erfolgshonorarvereinbarungen geschlossen werden.
Die Abgemahnten
Eine Erklärung, wie man am besten mit einer Abmahnung umgehen sollte, liefert die Kanzlei Davenport Lyons unfreiwillig selbst. In einem internen Dokument, das kürzlich auf wikileaks.org veröffentlicht wurde, ist beschrieben, wie Abgemahnte von der Kanzlei nach einem Ratingsystem aussortiert werden. Dabei werden verschiedene Punkte betrachtet, die für das weitere Vorgehen bei der Abmahnung für die Kanzlei von Bedeutung sind.
Punkt eins erfasst, wie sich der Abgemahnte zu der Schuldfrage äußert. Mögliche Wahlmöglichkeiten sind beispielsweise, dass er sich schuldig oder unschuldig bekennt oder zur Sache schweigt. Der zweite Punkt prüft, wie der Angeschuldigte versucht, die Abmahnung zu entkräften. Hier werden zahlreiche mögliche Argumente vorgeschlagen. Punkt drei zielt grob auf die Lebensumstände des Abgemahnten. Punkt vier dient zur Feststellung, ob ein Anwalt die Vertretung des Abgemahnten übernommen hat. Falls die Abmahnungen unzustellbar sind oder der Abgemahnte um Ratenzahlung bittet, wird dies neben anderen Details im Punkt 5 beschrieben. Punkt 6 sagt kurz und knapp, ob weitere Maßnahmen eingeleitet werden sollten oder ob es besser wäre darauf zu verzichten.
Außerdem enthält das Dokument Informationen darüber, ob eine Klage gegen den Abgemahnten sinnvoll ist und wie groß die Aussicht auf den Gewinn der Klage ist. Dabei werden Werte aus einer Skala von 1 bis 10 (Action Points) vergeben, die Aussagen über die Notwendigkeit einer Klage geben. Hohe Werte sprechen für, niedrige gegen eine Klage.
Dieses Dokument beweist, dass ein Abgemahnter sein weiteres Vorgehen sehr genau planen muss. In einem der Gulli-Redaktion vorliegendem Beispiel bestritt der Inhaber eines Anschlusses und Empfänger der Abmahnung die Tat. Er behauptete, dass das Werk, für dessen Download er abgemahnt wurde, sich nicht auf seiner Festplatte befindet. Sein Computer wurde möglicherweise gehackt. Dafür wurden 5 Action Points vergeben. In einem anderen Fall hatte die britische Kanzlei Lawdit die Vertretung eines Beschuldigten übernommen. Hierbei sank die Punktzahl auf 3.
Die Beispiele zeigen, dass Stillschweigen oder Abstreiten der Tat und das Hinzuziehen einer Rechtsvertretung sich durchaus positiv für den Abgemahnten auswirken. Als Beschuldigter sollte man daher zunächst nur mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagieren. Dadurch kann eine einstweilige Verfügung verhindert werden und der Streitwert auf die reinen Kosten der Abmahnung reduziert werden. Weitere Informationen zur Sache sollten nicht an die Kläger weitergegeben werden. Auch das Hinzuziehen eines qualifizierten Rechtsbeistands scheint sich sehr positiv auszuwirken. Genauere Ratschläge für das bestmögliche Vorgehen können Betroffene durch den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. oder die Initiative Abmahnwahn-Dreipage erhalten. Dort findet sich auch das Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Die Verantwortlichen
Es liegt nun vor allem in der Hand des Gesetzgebers die Regelungen bezüglich der Abmahnkosten und des Auskunftsanspruchs so anzupassen, dass Vorgehensweisen, wie die von DigiProtect und der Kanzlei Kornmeier & Partner genutzten, nicht mehr möglich sind. Deren Geschäftsmodell ist nur durch die Neuregelung des Urheberrechts ermöglicht worden. Der darin enthaltenen Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch richterliche Anordnung (§ 101 Abs. 9, Abs. 2 UrhG) kommen einige Gerichte, insbesondere das Landgericht Köln, durch automatisierte Massenverfahren nach. Die gesetzliche Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro zum Schutze der Abgemahnten erweist sich in diesem Zusammenhang als nutzlos.
Nach dem Bekanntwerden der Geschäftspraktiken von DigiProtect fordern die ersten Abgemahnten von der Kanzlei Kornmeier & Partner nun Bestätigungen ein, ob ein Erfolgshonorar vereinbart ist und auch gezahlt wird.
Das Newsportal gulli.com hat kürzlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Kanzlei Kornmeier & Partner erstattet, da diese sich durch ihre Geschäftspraktiken vermutlich strafbar gemacht hat.
Quellen und weiterführende Links:
Davenport Lyons and Kornmeier Monetary and Working Correspondence, 19 Mar 2008
Davenport Lyons and DigiProtect Actionpoints for filesharers, 14 Jan 2009
DigiRights Solutions Praesentation zur Gewinnverbesserung durch Abmahnungverfahren, 02 February 2009
Digi Right Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Der DigiProtect-Leak: Infos zur Artikelreihe
DigiProtect: Geld regiert die Abmahn-Welt?
DigiProtect: Wurde Logistep abgezogen?
DigiProtect: Action Points & Klagefreudigkeit
Davenport Lyons: Wer ist Terence Tsang
DigiProtect: Rechtsanwalt Stadler im Gespräch
gulli erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier
Geschäftsmodell Filesharing-Abmahnungen
Filesharing-Abmahnungen: DigiProtect und Kornmeier - eine juristische Analyse
Filesharing-Abmahner im Zwielicht: DigiProtect und Kornmeier
Rechtsanwalt Kornmeier lässt Blogeintrag abmahnen
Abmahnanwälte verraten sich selbst
DigiProtect sagt, wie es ist
Gute Zeichen!!
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Autor dieses Artikels: Daniel Flachshaar

Am 30. Januar finden in mehreren deutschen Städten Aktionen der Piratenpartei gegen ELENA [1] statt. Ziel ist es, die Bevölkerung auf das Verfahren aufmerksam zu machen und über die Gefahren aufzuklären. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.stopptelena.de.
Die Piratenpartei Deutschland ruft alle Parteimitglieder und Sympathisanten auf, am kommenden Samstag auch in ihren Heimatorten mit den entsprechenden Genehmigungen aktiv gegen ELENA zu werden.
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Geplante Aktionen für den 30. Januar 2010:
- Berlin: 13 Uhr - Kundgebung zum Thema ELENA auf dem Potsdamer Platz
- Freiburg: Infostand zu ELENA
- Main-Kinzig: 8 - 13 Uhr - Infostand in Hanau
- Tübingen: 11 Uhr - Demonstration "Wider die Datensammelwut" - Start auf dem Europaplatz mit Endkundgebung auf dem Holzmarkt
Wir bitten um die Weiterleitung von Informationen über weitere Aktionen an die Bundespressestelle. Die Angaben werden hier veröffentlicht.
An dieser Stelle möchten wir außerdem darauf hinweisen, dass es möglich ist, bei den Kundgebungen Unterschriften für ePetitionen zu sammeln. Die Vorgehensweise wird im zugehörigen Forum erklärt:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=1695.0
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=1638.0
Ein nutzbare Unterschriftenliste für die Petition "Datenschutz - Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)" ist hier verfügbar:
http://wiki.piratenpartei.de/images/1 ... achweises_%28ELENA%29.pdf
Quellen:
[1] http://www.piratenpartei.de/Pressemit ... tionelle-Selbstbestimmung
Autor dieses Artikels: Daniel Flachshaar
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Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2.11.2009
Die Piratenpartei Deutschland lehnt das Vorhaben der Regierungskoalition ab, Zeugen zu Aussagen gegenüber der Polizei zu verpflichten.
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Einer der hartnäckigsten Rechtsirrtümer ist, dass Polizisten das Recht haben, Zeugen auch gegen deren Willen zu vernehmen. In Wahrheit ist niemand gezwungen, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen oder einer polizeilichen Zeugeneinbestellung Folge zu leisten. Verpflichtend sind nur Vorladungen von Richtern und Staatsanwälten. Das deutsche Rechtssystem sieht Polizisten als Ermittlungsbeamte mit reinen Protokollbefugnissen. Das hat einen guten Grund, denn spontane Aussagen aus der Situation heraus sind oft unüberlegt und können zu fatalen Folgen führen.
Dem juristisch ahnungslosen Bürger ist jedoch unbekannt, dass er vor der Polizei gar nicht auszusagen braucht, zumal ihm der Fernsehtatort an jedem Sonntag anderes suggeriert. Für die Ermittlungsarbeiten ist es ja auch nützlich, Druck aufzubauen und Aussagen zu entlocken. Das deutsche Recht gibt dem Zeugen aber ganz bewusst die Möglichkeit, seine Aussage in Ruhe zu überlegen, sich gegebenenfalls mit einem Anwalt zu beraten oder sich gar von einem Anwalt begleiten zu lassen.
Das will die schwarz-gelbe Koalition ändern. Im Koalitionspapier findet sich die folgende Passage: »Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und - unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte - zur Sache aussagen müssen.«
Die Piratenpartei wendet sich gegen dieses Vorhaben. John Martin Ungar, Dortmunder Direktkandidat der Piraten für die nordrhein-westfälische Landtagswahl 2010: »Sollte das tatsächlich Gesetz werden, hätten wir eine Amerikanisierung des deutschen Polizeirechts. Eine Polizei, die sich wie die Herren im Lande aufführt, wollen wir in Deutschland aber nicht.«
Auch Richard Klees, politischer Geschäftsführer der NRW-Piraten, verurteilt diese Beschneidung der Zeugenrechte: »Sicherheit und Fahndungserfolge entstehen nicht durch die Einschränkung der Freiheit. Sollte die Bundesregierung mit diesen Plänen ernst machen, fordern wir alle Demokraten zum Protest auf.«
Quelle: Blog-Eintrag von Rechtsanwalt Udo Vetter, Düsseldorf: http://www.lawblog.de/index.php/archi ... 5/von-der-polizeiwache...
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Pressemitteilung - Veröffentlicht am 24.11.2009
Es wurde schon länger angenommen und nun bestätigen auf Wikileaks aufgetauchte Prozessunterlagen [1], dass die Internet-Provider technisch dazu bereit sind, mit der Sperrung von Webseiten zu beginnen. Sollte es dazu kommen, werden höchstwahrscheinlich nicht nur Seiten betroffen sein, die kinderpornographische Inhalte anbieten. Anfang November veröffentlichte beispielsweise die Junge Union ein Papier, das die Sperrung von Internetinhalten mit islamistischer Propaganda fordert [2]. Außerdem trafen sich kürzlich mehrere Anti-Piraterie-Verbände, um über mögliche Sperrungen von Internetseiten zu diskutieren, die illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreiten [3].
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Die Piratenpartei Deutschland weist zum wiederholten Male darauf hin, dass Zensur in unserer Demokratie keinen Platz hat. Die Zugangssperren werden von Experten aufgrund ihrer Wirkungslosigkeit abgelehnt. Strafrechtlich relevante Inhalte müssen entfernt und nicht gesperrt werden.
Der Provider Arcor hatte bereits im September 2007 gezeigt, dass er über die Strukturen zum Sperren von Internetinhalten verfügt und seinen Kunden den Zugang zu verschiedenen Seiten mit pornographischem Material verwehrt. Bei der damals erfolgten Sperrung auf IP-Ebene wurden allerdings zusätzlich etwa 3 Millionen Domains von unbeteiligten Dritten gesperrt.
Die nun öffentlich gewordene 10-seitige Dokumentation eines Verwaltungsstreitverfahrens zwischen dem Webhoster Julian Kornberger und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskriminalamt (BKA), behandelt das Thema Datenschutzrecht bei den geplanten Sperrungen von Webseiten. Aus den Unterlagen wird unter anderem deutlich, dass die deutschen Internet-Provider vom BKA dazu angehalten waren, eine technische Zensurinfrastruktur für deutsche Internetnutzer aufzubauen. Diese ist nun beim BKA und auch bei den Providern einsatzbereit. Laut BKA kann »die Fachabteilung [...] jederzeit loslegen.« Die Infrastruktur zur Sperrung wurde bereits ausgiebig mit Hilfe von Testdaten in internen Netzwerken getestet.
In dem Verfahren konnte die angestrebte Offenlegung der Sperr-Verträge nicht erwirkt werden, da der Wirkbetrieb der Sperren noch nicht aufgenommen wurde und die Internet-Provider noch keine Sperrlisten vom BKA erhalten haben. Gestützt ist diese Aussage allerdings lediglich durch eine Bitte des Bundesinnenministeriums. Ob die Sperr-Verträge nun tatsächlich zum Einsatz kommen, hängt nur von den Anweisungen der Bundesregierung ab. Eine Annullierung konnte nicht erwirkt werden, die Verträge bleiben weiterhin in Kraft.
Geht es nach der Jungen Union, werden die einsatzbereiten Infrastrukturen nicht nur zur "Bekämpfung" von Kinderpornographie genutzt. Sie hat kürzlich das Papier "Herausforderung politischer Extremismus: Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken" veröffentlicht. Neben einer Definition des Demokratieverständnisses und der Forderung, Extremismus durch Prävention und Repression zu bekämpfen, behandelt das Dokument auch die Rolle des Islams. In dem Kapitel ,,Kampf gegen islamistischen Terror - Herausforderung für die innere Sicherheit?" fordert Dorothee Bär (MdB) »das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. "Access-Blocking"«, die Sperrung von Internetseiten, die »demokratiefeindliche Inhalte mit islamistischem Hintergrund« enthalten. In ihrem Beitrag schreibt sie, dass das Internet von Islamisten als Propagandaplattform mißbraucht wird. Dabei übersieht sie, dass der Unterschied zwischen Propaganda und politischer Information vom Standpunkt des Betrachters abhängt. Die Einstufung und Zensur von politisch unangenehmen Äußerungen ist eines der Merkmale einer Diktatur.
Die Piratenpartei Deutschland vertritt die Auffassung, dass die Demokratie unseres Landes und unsere Gesellschaft stark genug sein muss, es jedem Mitbürger zu erlauben, sich frei zu informieren und auch kontroverse Standpunkte zu beziehen. Diese uneingeschränkte Informationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind die Grundpfeiler unserer demokratischen Grundordnung.
Doch die bisherigen Wunschlisten von zu sperrenden Internetinhalten bilden erst den Anfang. Knapp 130 Teilnehmer trafen sich auf Einladung der Anti-Piraterie-Verbände GVU, SAFE und VAP kürzlich zum dritten Branchenforum "Prävention und Aufklärung". Auf dieser Konferenz wurde auch erwähnt, dass man der illegalen Verbreitung urheberrechtlichen Materials durch die Sperrung von entsprechenden Anbieterseiten entgegentreten kann. In der jüngsten Vergangenheit wurde außerdem von verschiedenen Politikern der Wunsch geäußert, dass der Zugriff auf Webseiten, die sogenannte "Killerspiele" enthalten, verweigert werden muß.
Weitere Forderungen werden mit Gewißheit folgen und viele Internetseiten werden fälschlicherweise gesperrt. Doch schon bei der Betrachtung der genannten Beispiele, unter Beachtung der bereits funktionierenden Infrastruktur zur Sperrung von Webseiten, wird deutlich, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, dass Internet wie bisher zu nutzen. Es wird irgendwann nur noch ein Instrument des Staates sein, in dem den Bürgern der Zugriff auf die Information geboten wird, die für sie als legitim eingestuft werden.
Daniel Flachshaar, Bundespressekoordinator der Piratenpartei und Autor dieses Artikels meint: »Es war erschreckend für mich, all die aufgezählten Fakten zu recherchieren und dabei festzustellen, wie weit fortgeschritten die Zensurinfrastruktur in Deutschland bereits ist. Ich bin in der damaligen DDR geboren und aufgewachsen und mir wurde von Kindheit an erklärt, was ich zu lesen, zu denken und zu sagen habe. Ich bin dann vor 20 Jahren auf die Straße gegangen und habe in dieser Zeit täglich gegen das unterdrückende Regime demonstriert, damit ich den Rest meines Lebens in Freiheit verbringen kann. Und nun muß ich mit ansehen, wie meiner kleinen Tochter das gleiche Schicksal droht. In mir kocht die Wut.«
Quellen:
[1] https://secure.wikileaks.org/leak/vwg-wiesbaden-zugangssperren.pdf
[2] http://www.junge-union.de/media/info/ ... t_DLT09_Onlineversion.pdf
[3] http://bit.ly/6l6axp
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Veröffentlicht am 22.09.2009
Wie am Montag, dem 21.09., bekannt wurde, hat die FDP im Rahmen der Koalitionsgespräche mit der CDU in Sachsen einer verstärkten Überwachung der Internet-Telefonie zugestimmt. Die Piratenpartei lehnt diese und ähnliche Vorstöße, die unsere Bürgerrechte einschränken, entschieden ab. Die Piraten rufen insbesondere die Jungen Liberalen dazu auf, bei der Wahl am 27.9. ihre Stimme einer Partei zu geben, für die Bürgerrechte nicht zur Verhandlungsmasse bei Koalitionsvereinbarungen gehören.
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Laut einem Bericht des Verlages ,,heise" verspricht die schwarz-gelbe Regierung, "bestehende Eingriffsmöglichkeiten bei der Telefonüberwachung auch auf Internet-Telefonie" auszudehnen. Die dazu eingesetzte Technik ist nach Angaben von heise.de vergleichbar mit der für heimliche Online-Durchsuchungen.
Die Piratenpartei verurteilt diese Forderung scharf. "In ihrem Parteiprogramm behauptet die FDP, sich dafür einzusetzen, dass der Staat von den ihm zur Verfügung stehenden Eingriffs- und Überwachungsbefugnissen 'nur in engen Grenzen Gebrauch machen' darf", erklärt Nicole Hornung, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei. "Doch zwischen dem, was die FDP sagt und dem, was sie tut, besteht nicht zum ersten Mal ein Unterschied wie Tag und Nacht".
Auch ihr Vorstandskollege und hessischer Spitzenkandidat der Piratenpartei Thorsten Wirth äußert sich zu den geplanten Grundrechtseingriffen: "Schon die bestehenden Überwachungsgesetze, an deren Errichtung die FDP in vielen Fällen mitgewirkt hat, stellen die Bürger in unserem Land ungerechtfertigt unter Generalverdacht. Es ist gut, dass Maßnahmen wie der Große Lauschangriff mittlerweile auch innerhalb der FDP, vor allem bei den Jungen Liberalen, als Fehler erkannt und zugegeben worden sind. Doch die Parteispitze interessiert sich offenbar nicht ausreichend für die Wünsche ihrer eigenen Wähler."
Entsprechend zieht Wirth ein düsteres erstes Fazit für die erst seit wenigen Wochen in Sachsen regierende schwarz-gelbe Koalition: "Gerade noch wirbt die FDP in Online-Videos damit, dass sie als einzige Partei zentrale Freiheitseinschränkungen der letzten Jahre wieder zurücknehmen werde. Und noch während dieses Wahlversprechen gegeben wird, plant sie statt deren Umsetzung lieber noch weiter gehende Grundrechtseingriffe. Wer Bürgerrechte wählen will, muss die Piraten wählen", bringt es Thorsten Wirth daher auf den Punkt.
Links:
Schwarz-Gelb in Sachsen will Internet-Telefonie besser überwachen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/145642
FDP zum Thema Bürgerrechte: http://www.fdp-bundespartei.de/webcom ... p?wc_c=1412&wc_id=104
Ziele der Piratenpartei: http://www.piratenpartei.de/navigation/politik/ueberwachung
Das Wahlwerbevideo der Jungen Liberalen zu Bürgerrechten: http://www.youtube.com/watch?v=MT0e2XMtV3U
Die Reaktion der Piratenpartei darauf: http://www.youtube.com/watch?v=JKW7LvhtWmU
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Pressemitteilung - Veröffentlicht am 24.09.2009
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 22.09. überwacht die deutsche Justiz immer mehr Telefongespräche.[1] 2008 gab es 5.348 Verfahren, in denen Telefonate und Computerkommunikation abgehört wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um elf Prozent. In Bayern stieg die Anzahl der Überwachungsmaßnahmen sogar um 30 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nur auf Abhörmaßnahmen im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat. Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken sind hier nicht enthalten, ebensowenig Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis.
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Die Piratenpartei beobachtet diese Tendenz mit großer Sorge. Der Staat dringe immer häufiger in das Privatleben der Bürger ein, so die Partei. »Das Thema Bürgerrechte ist bei den etablierten Parteien noch lange nicht angekommen,« konstatiert Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei. »Erst am Montag hat die FDP in Sachsen die Überwachung von Internet-Telefonaten beschlossen und sich damit von einem ihrer zentralen Wahlkampfversprechen verabschiedet. Es reicht nicht aus, das Thema Bürgerrechte im Wahlkampf anzusprechen, man muss es danach auch umsetzen.«
»Auch in Hessen ist die FDP an weiteren Überwachungsmaßnahmen beteiligt,« so Wirth, der dort für den Bundestag kandidiert. »In den Koalitionsvertrag mit der CDU hat sie im Januar 2009 das »verdachtsunabhängige Kfz-Scanning« aufgenommen. Das hatte Karlsruhe aber bereits im März 2008 für verfassungswidrig erklärt.«[2][3]
»Die etablierten Parteien verwenden das Wort Bürgerrechte nur als Worthülse, um Wählerstimmen zu gewinnen. Viele Politiker scheinen die Missachtung der Bürgerrechte so sehr verinnerlicht zu haben, dass ihnen gar nicht mehr auffällt, wenn sie es selbst tun. Wir brauchen hier ein grundsätzliches Umdenken. Bürgerrechte müssen wieder Grundlage der Politik werden und nicht Nebeneffekt.«
»Überwachung schafft einen Orwellschen Staat, der durch Misstrauen geprägt ist«, so Nicole Hornung aus dem Bundesvorstand der Piraten. »Die Piratenpartei Deutschland steht für eine freiheitliche Gesellschaft, in der die Bürger ihre grundlegenden Rechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung uneingeschränkt wahrnehmen können. Wer den Bürgern diese Grundlagen nehmen will, handelt skrupellos und gefährdet die Demokratie. Was wir brauchen, sind nicht einzelne positive Handlungen. Wir brauchen den kompletten Ausstieg aus der Überwachungsspirale.«
Links:
[1]http://www.sueddeutsche.de/politik/159/488554/text
[2]http://www.fdp-hessen.de/files/274/Ko ... SSEN_20090130_Ansicht.pdf (Seite 61)
[3]http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/3/id/228537/f/106
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Mit unseren Zielen von effektivem Datenschutz, mehr Bürgerrechten, Transparenz und einem fairen Urheberrecht konnten wir bundesweit das tolle Ergebnis von 2 Prozent erreichen. Wir danken nochmal allen Mitgliedern und Helfern: Euer außergewöhnliches Engagement hat diesen Erfolg erst möglich gemacht!
Und vielen Dank an 850.000 Wähler für Euer Vertrauen!
Damit sich dieser Erfolg nicht nur in blanken Zahlen sondern auch im Bild ausdrückt, haben wir dazu ein Grafik erstellt, welche Region in Deutschland wie piratig ist.

Zum Ausdrucken und an die Wand hängen gibt es unter diesem Link die Grafik auch als PDF.
Einige Wahlkreise waren dabei besonders erfolgreich:
- Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost: 6%
- Berlin-Mitte: 4,18%
- Berlin-Pankow: 4,12%
- Hamburg-Mitte: 3,82%
- Berlin-Lichtenberg: 3,81%
- Aachen: 3,75%
- Nürnberg-Nord: 3,69%
- Karlsruhe-Stadt: 3,54%
- Braunschweig: 3,53%
- Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis: 3,4%
- Berlin: 3,36%
- Berlin-Neukölln: 3,36%
- Berlin-Treptow - Köpenick: 3,33%
- Erfurt - Weimar - Weimarer Land II: 3,32%
- Berlin-Marzahn - Hellersdorf: 3,3%
- Rostock: 3,28%
- Stadt Hannover II: 3,14%
- Halle: 3,14%
- Augsburg-Stadt: 3,11%
- Darmstadt-Stadt: 3,1%
- Magdeburg: 3,07%
- Erlangen: 3,04%
- Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II: 3,03%
- Kiel: 3,02%
Veröffentlicht am 18.09.2009
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER FREIEN WÄHLER UND DER PIRATENPARTEI IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Eine 'Stallorder' der Chefredaktion verhindert, dass sämtliche dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (SHZ) gehörenden 14 Tageszeitungen über die FREIEN WÄHLER und die PIRATENPARTEI berichten dürfen. Dies kam dadurch ans Licht, dass der Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER, Helmut Andresen, zu einem Pressegespräch erst ein- und dann wieder ausgeladen wurde.
Veranlasst wurde die Ausladung durch den Redakteur Frank Jung auf Weisung der Chefredaktion der als CDU-nah geltenden SHZ-Gruppe in Flensburg. Der seit 2002 amtierende Bürgermeister von Grödersby war am 15.9. als Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER durch Hannes Harding von der Redaktion Schleswig zu einem Pressegespräch eingeladen worden, um sich in den regionalen Blättern des SHZ im Raum Schleswig/Flensburg (Flensburger Tageblatt, Schleswiger Nachrichten und Schleiboten) vorzustellen zu können. Zuvor hatte der SHZ diese Möglichkeit bereits den Direktkandidaten der Region von CDU, SPD, FDP, GRÜNEN, SSW und LINKEN geboten.
Auf Weisung der SHZ-Chefredaktion darf jedoch nur über die im Parlament vertretenen Parteien und umfragebedingt über die LINKE berichtet werden. Jung war dadurch gezwungen, Andresen als Kandidaten der FREIEN WÄHLER kurzfristig wieder auszuladen.
Helmut Andresen (57) ist über die Maßnahme aufgebracht und enttäuscht zugleich: 'Angesichts der Tatsache, dass die unabhängigen Wählergemeinschaften bei den Kommunalwahlen in 2008 landesweit mehr als die Hälfte aller Mandate erhalten haben, hätte ich mit so etwas nie gerechnet. Für mich war das ein Schlag ins Gesicht.'
Wolfgang Dudda (52), Pressesprecher der PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein, kommentiert den Vorgang: 'Der 'Amtsblattjournalismus' des SHZ verhindert, dass sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend und korrekt über die Parteien und die Kandidaten zur Landtags- und Bundestagswahl informieren können.' Nachdem die Zeitungen des SHZ täglich rund eine halbe Million Menschen erreichen, bestimmt der SHZ entscheidend darüber, was im Norden gelesen werden kann.
Der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER Schleswig-Holstein, Malte Tech (66), empört sich ebenfalls: 'Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und bei einer so starken Marktstellung wie der des SHZ auch eine Verpflichtung zur ausgewogenen und objektiven Berichterstattung. Offenbar hat das Kartell aus Altparteien und Großverlagen hier Angst um seine Macht.' Vergleichbare Vorfälle gab es in Schleswig-Holstein nach Kenntnis von Malte Tech bei den Wahlen seit 1945 nicht.
Und auch der Landesvorsitzende der PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein, Uli König (25), ist entrüstet: 'Die Hofberichterstattung der Zeitungen des SHZ nimmt massiv Einfluss auf die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Dass über bestimmte Parteien nicht berichtet wird, kennt man sonst nur aus Diktaturen.'
Ohne vorherige freie und vollständige Informationsvielfalt können Wahlen nicht als demokratisch bezeichnet werden. Das Verhalten des SHZ tritt damit elementare Bürgerrechte mit Füßen und ist nach Ansicht der PIRATENPARTEI und der FREIEN WÄHLER nichts anderes als Zensur.
Der Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (SHZ) ist mit 14 Tageszeitungen und einer Sonntagszeitung der mit Abstand auflagenstärkste Verlag Schleswig-Holsteins. Bei einem Umsatz von 102 Mio. Euro erzielte der SHZ zuletzt einen Nettogewinn von 7,5 Mio. Euro und verfügte über ein Eigenkapital von 57,4 Mio. Euro (Stand: Ende 2007). Mit knapp 210.000 Exemplaren bei den Tageszeitungen und etwa 540.000 Exemplaren bei den Anzeigenblättern verfügt der SHZ in erheblichen Teilen des nördlichsten deutschen Bundeslandes über eine Monopol-ähnliche Stellung.
Die FREIEN WÄHLER sind kommunalpolitisch seit Jahren fest in Schleswig-Holstein verankert. Die freien Wählergemeinschaften, aus denen die Partei FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein im Jahr 2008 entstanden ist, erhielten bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr 51,8% aller Mandate. Inzwischen verfügt die Partei schon über rund 200 Mitglieder, von denen 90% bereits politische Ämter als Bürgermeister, Ratsherren oder Kreistagsabgeordnete innehaben. Als FREIE WÄHLER tritt die Partei 2009 zum ersten Mal bei der Landtagswahl am 27.9. an.
Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein tritt 2009 ebenfalls erstmals zur Landtagswahl und zugleich auch bei der Bundestagswahl an. Mit bundesweit inzwischen mehr als 8.500 Mitglieder, davon knapp 300 in Schleswig-Holstein, ist die PIRATENPARTEI die sechstgrößte zur Bundestagswahl antretende Partei nach den GRÜNEN.
'Der SHZ ignoriert den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins, die demokratischen Verhältnisse in ihrem Land neu zu ordnen', betonen die Sprecher beider Parteien. 'Der dringend erforderliche demokratische Neubeginn wird so verhindert.' Der zutage getretene Missbrauch des Informations-Monopols der SHZ kann daher von keiner ehrlichen demokratischen Partei - ob von der SHZ ausgegrenzt oder nicht - geduldet werden.
Aus diesem Grund erklären die FREIEN WÄHLER und die PIRATENPARTEI gemeinsam:
1. Wir fordern den SHZ dazu auf sich zu verpflichten, die Bürgerinnen und Bürger in all seinen Zeitungen umfassend und vollständig über ihre Wahlmöglichkeiten am 27. September 2009 zu informieren.
2. Wir rufen unsere vom undemokratischen Verhalten des SHZ ohne eigene Schuld begünstigten Mitbewerber - namentlich CDU, SPD, FDP, GRÜNE, SSW und LINKE - dazu auf, ihrer gesamtpolitischen Verantwortung gerecht zu werden und die Teilnahme an Pressegesprächen des SHZ so lange zu verweigern, bis auch in Schleswig-Holstein die 'vierte Macht im Staat' wieder von demokratischen Grundprinzipien getragen wird.
Nach übereinstimmender Ansicht beider Parteien macht alles andere die anstehende Bundestags- und Landtagswahl zu einer Farce und entmündigt die Wählerinnen und Wähler.
Für die FREIEN WÄHLER Schleswig Holstein:
Malte Tech, Landesvorsitzender
Für die PIRATENPARTEI, Landesverband Schleswig-Holstein:
Uli König, Landesvorsitzender
Pressemitteilung erstellt durch die Landespressestelle Schleswig-Holstein
Originallink der Pressemitteilung ist hier zu finden
Update: Die SHZ hat mittlerweile reagiert und diese Stellungnahme zu dem Vorfall veröffentlicht.
Pressemitteilung - Veröffentlicht am 25.11.2009
Die EU-Kommision bzw. der Innenkommissar Jaques Barrot bemühen sich derzeit, das Anfang November entworfene SWIFT-Abkommen [1] mit ungewöhnlichen Methoden kurzfristig durchzusetzen. Durch dieses Abkommen sollen die USA weiterhin ermächtigt werden, auf Überweisungsdaten ausländischer Banken zuzugreifen. Mehrere europäische Regierungen wehren sich gegen dieses Vorhaben. Ein jetzt durch netzpolitik.org öffentlich gewordenes Dokument [2-3] zeigt die Tricks, mit denen versucht wird, diese Staaten nun doch zur Zustimmung zu bewegen. Die Eile ist geboten: Am 1. Dezember tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft und das Europäische Parlament hätte ab diesem Zeitpunkt ein Veto-Recht gegen das Abkommen.
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Die Piratenpartei Deutschland spricht sich entschieden gegen das SWIFT-Abkommen aus. Die US-Behörden haben seit dem 11. September 2001 in Deutschland Befugnisse, wie sie nicht einmal deutsche Sicherheitsbehörden besitzen. Das verstößt gegen die Verfassung. Die SWIFT-Daten werden ohne Kontrolle von Datenschutzbeauftragten und ohne richterlichen Vorbehalt zur Verfügung gestellt. Es ist untragbar, dass diese Mißachtung des Datenschutzes fortgeführt wird.
Bisher hatten die USA als Standort der Hauptserver nahezu uneingeschränkten Zugriff auf die Datenbanken von SWIFT. Daher war es den dortigen Behörden möglich, auf die Überweisungsdaten von 8300 Banken aus mehr als 200 Ländern zuzugreifen. Zum Ende dieses Jahres werden die Server nach Europa verlagert - die USA jedoch wollen ihr Zugriffsrecht nicht verlieren. Vertreter des EU-Ministerrates für Justiz und Inneres haben zu diesem Zweck ein Abkommen erstellt, dem die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen müssen. Laut dem Entwurf würden die USA weiterhin Zugriff auf verschiedene Informationen bekommen, die in Zusammenhang mit internationalen Finanztransaktionen stehen. Dazu zählen zahlreiche Details über Urheber und Empfänger, wie Namen, Kontonummern, Adressen und persönliche Identifikationsnummern. Diese Daten sollen angeblich dazu dienen, den internationalen Terrorismus und seine Finanzierung zu bekämpfen.
Mit dem Dokument, das jetzt an die Öffentlichkeit gelangte, sollten Zweifler von der Notwendigkeit des Abkommens überzeugt werden. Dazu werden beispielsweise Szenarien aufgeführt, bei denen die SWIFT-Daten angeblich zum Aufklären schwerer Verbrechen geführt haben. Allerdings wird dabei nicht klar, was die Daten in dem jeweiligen Zusammenhang bedeuteten. Ihre Notwendigkeit konnte nicht nachgewiesen werden. Außerdem wird in dem Dokument behauptet, dass das Abkommen im Einklang mit dem Europäischen Parlament entstanden sei. Dies ist aber nicht der Fall, die Vertreter der EU-Regierungen wurden schlichtweg angelogen [4].
Da Deutschland neben Österreich, Italien und Griechenland bisher zu den Ländern gehört, die sich gegen das Abkommen aussprechen, hofft die Piratenpartei, dass die entsprechenden Landesvertreter standhaft bleiben und sich nicht doch noch in letzter Minute entscheiden, dem Abkommen zuzustimmen.
Quellen:
[1] http://www.netzpolitik.org/wp-upload/SWIFT-Abkommen-2009-11-10.pdf
[2] http://www.netzpolitik.org/wp-upload/COM-FAQ-Swift-2009-11-20.pdf
[3] http://www.netzpolitik.org/2009/gehei ... -den-swift-verhandlungen/
[4] http://bendrath.blogspot.com/2009/11/ ... ent-not-in-line-with.html
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
Veröffentlicht am 17.09.2009
Fast 500 gefüllte Bewerbungsmappen inklusive aller Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und private Adressen sind auf eBay anonym versteigert worden. Mitglieder der Piratenpartei sind vor kurzem auf die Mappen gestoßen.
Diese wurden als gebrauchte ,,Bewerbungsmappen und Klemmmappen" für 10 Euro verkauft und persönlich im Frankfurter Raum abgeholt. Der neue Besitzer war nach dem Empfang verärgert, da er zwei Nachmittage benötigte, um die Mappen zu leeren. Die Unterlagen wurden zunächst eingelagert, um sie vor weiterem Einsehen durch Unbefugte zu schützen.
Empfänger einiger der Bewerbungsmappen ist eine Firma aus Frankfurt, die als Vertriebspartner eines großen Telekommunikationsunternehmens seit 2006 Mitarbeiter in Teil- und Vollzeitbeschäftigung für die Kundenbetreuung und den Vertrieb von Telefonanschlüssen beschäftigt.
Der Fall zeigt unter anderem, wie wichtig es ist, das Bewusstsein im Bereich Datenschutz zu schärfen, damit jeder Bürger und jedes Unternehmen verantwortungsvoll mit persönlichen Daten umgehen. Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden.
"Bewerbungsmappen gehören an den Bewerber zurückgeschickt oder in den Schredder", so Annette Mühlberg, Leiterin des Referats eGovernment beim ver.di Bundesvorstand. "Unternehmen und Verwaltungen benötigen dringend verstärkte Aufklärung im Umgang mit Arbeitnehmerdaten. Datenmissbrauch muss stärker sanktioniert werden."
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu massiven Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. So wurden Arbeitnehmer gezielt ausspioniert und das Recht auf Privatsphäre ausgehöhlt. Oft schien dabei der Grundsatz zu gelten, dass der Zweck die Mittel heilige. Vordergründig ging es dabei um die vermeintliche Abwehr von Gefahren wie Betriebsspionage, Diebstahl oder auch das Vorgehen gegen das "Blaumachen" von Arbeitnehmern. Dass die Firmen mit den Mitarbeiter-Daten für ihre Zwecke, oder wie im Frankfurter Fall einfach aus Nachlässigkeit, so schlampig umgehen, führt die Piratenpartei vor allem auf die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der zuständigen Gesetze zurück.
,,Der Umgang mit solchen persönlichen Daten muss dringend besser gesetzlich geregelt werden", sagt Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei zum neuerlichen Datenskandal. ,,Auf allen Ebenen müssen die Menschen besser vor einem Missbrauch und der Zweckentfremdung ihrer Daten geschützt werden, sei es auf der Arbeit, in der Verwaltung oder auch im medizinischen Bereich. Wenn wir über Datenschutz reden, wird noch allzu oft vergessen, dass solche Verstöße immer auch einzelnen Menschen schweren Schaden zufügen können bis hin zum Verlust ihres Arbeitsplatzes."
,,Ich denke, dass die Firma, die da geschlampt hat, jetzt ein sehr großes Problem hat und den Betrieb vermutlich bald einstellen kann", sagt Padeluun vom FoebuD, Initiator und Jurymitglied der Big Brother Awards. Diese Negativpreise werden jährlich in mehreren Ländern an Behörden, Unternehmen, Organisationen und Personen vergeben, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Personen beeinträchtigen oder Dritten persönliche Daten zugänglich gemacht haben.
Die Piratenpartei setzt sich für Datensparsamkeit und Datenschutz sowohl bei staatlichen Behörden, als auch bei Unternehmen ein. Sie sieht noch weitreichenden Verbesserungsbedarf bei den bisherigen Datenschutzrichtlinien und fordert angemessene Strafen für den Missbrauch von Daten. Ihr Ziel ist der Einzug in den Bundestag am 27. September, um sich dort konsequent für bessere Richtlinien einzusetzen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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