Google Links

Planet::Artikel



Daniel Flachshaar | 30.11.2009 01:48 | 11 x gelesen

Ginge es nach dem Willen der Abmahnindustrie, würden legale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke bald der Vergangenheit angehören. "Turn Piracy into Profit" ist ein mittlerweile oft gehörter Slogan geworden. Es ist nämlich wesentlich lukrativer, die Werke in Tauschbörsen zu veröffentlichen und zu warten, bis sie weiterverbreitet werden. Für die daraus resultierenden Abmahnungen gegenüber den Tauschbörsennutzern wurden Geschäftsmodelle entwickelt, die sich am äußersten Rand der Gesetzgebung bewegen. So kann die Abmahnindustrie nahezu risikofrei und mit geringem Aufwand große Mengen Geld erwirtschaften. Auch die Rechteinhaber kommen dabei auf ihre Kosten.

<!--break-->

Die Piratenpartei Deutschland sieht es als ihre Pflicht an, über die momentan gängigen Abmahnpraktiken aufzuklären. Es ist zwingend nötig, neue Modelle für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu schaffen, bei denen die Kunstschaffenden gerecht entlohnt werden und gleichzeitig das Recht auf Privatkopien gestärkt wird. An den neuerdings üblichen Massenabmahnungen verdienen nur die Rechteinhaber und einige zwielichtige Gesellschaften. Die Künstler und die Konsumenten beißen in den sauren Apfel. Dieser Praxis muss schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.


Basierend auf Informationen des Portals gulli.com und des Blogs des Rechtsanwalts Thomas Stadler ist die folgende Zusammenfassung entstanden, in der die Arbeitsweisen der Abmahnindustrie genauer dargestellt werden.


Die Rechteinhaber


Ein Rechteinhaber, der eine Verletzung seiner Rechte feststellt, möchte natürlich möglichst risikofrei eine Entschädigung erhalten. Juristisch ist dies eigentlich nicht möglich, da bei einer Abmahnung immer die Gefahr besteht, auf den Kosten sitzenzubleiben. Eine Abmahnung darf auch nicht dazu dienen, Umsätze zu generieren.


Und doch sind die risikofreien und gewinnbringenden Abmahnungen gängige Praxis. Einen entsprechenden Service bietet beispielsweise die Darmstädter Digi Rights Solution GmbH (D.R.S.). Es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken und bei Downloadportalen. D.R.S. verspricht »Kein Kostenrisiko für unsere Auftraggeber«.


D.R.S. wird von der Medienfirma thehackercompanygmbh vertreten. Auf deren Webseite werden daher auch die Vorteile von D.R.S. vorgestellt. Darunter fand sich auch eine mittlerweile gelöschte Präsentation vom Februar 2009. Diese zeigt eine Beispielrechnung, die auf einfache Weise darstellt, wie Rechteinhaber durch Abmahnungen Geld verdienen können.


Die Kosten für die Abgemahnten betragen »gemäß Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 450,00 Euro«. Davon erhält der »Rechteinhaber 20 %« sofern der Abgemahnte bezahlt. »Die Quote der Sofortzahler liegt zur Zeit bei 25 %.« Im folgenden wird in der Präsentation ein Vergleich des Ertrags durch legale und illegale Downloads gezeigt. Pro verkauftem legalen Download erhält ein Rechteinhaber netto 60 Cent. Pro erfasstem illegalen Download, der abgemahnt wird, sind es hingegen 90 Euro. Die Schlußfolgerung ist: »Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150-fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden.«


Mit einer Abmahnung kann ein Rechteinhaber also 150 Mal mehr Geld erwirtschaften als durch den legalen Verkauf. Es liegt somit auf der Hand, dass er versuchen wird, seine geschützten Werke zur illegalen Verbreitung zur Verfügung zu stellen.


Die Betrüger


Die am meisten Begünstigten im Abmahngeschäft sind die Anwaltskanzleien. Eine der in diesem Bereich in Deutschland bekanntesten Vertreter ist die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner. Sie vertritt unter anderem die Firma DigiProtect, die Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. DigiProtect wurde 2006 durch den Musiker Moses Pelham gegründet und ist zuständig für die Verteidigung verletzter Urheberrechte. Die Firma schließt mit Rechteinhabern Vereinbarungen, die DigiProtect zur Rechtswahrnehmung berechtigt, wenn Rechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken festgestellt werden.


Kürzlich ist ein vom 19. März 2008 stammendes Fax der Kanzlei Kornmeier & Partner auf wikileaks.org veröffentlicht worden, in dem sich der Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier gegenüber seinem britischen Kollegen Brian Miller von der Kanzlei Davenport Lyons über verschiedene Details des Vertrages mit DigiProtect äußert. Demnach erhält Davenport Lyons 37,5 % der im Rahmen von Rechtsverfolgungen erzielten Einnahmen. Weiter heißt es, dass Davenport Lyons ein Ziel von 25.000 IP-Adressen pro Jahr anstrebt, wovon allein DigiProtect 12.000 liefern will.


Weitaus interessanter ist, dass Kornmeier in dem Fax darauf hinweist, dass DigiProtect in seinen Verträgen mit den vertretenen Rechteinhabern keine Klausel hat, die diese zu Zahlungen bei strittigen Angelegenheiten verpflichtet. Wörtlich heißt es: »The whole project is a "no cost"-project for the original right holders.« Daher könne DigiProtect auch unmöglich Zahlungen gegenüber Kornmeier in bestimmter Höhe garantieren. Da DigiProtect aber gute Arbeit leistet, sei das Geschäft nach wie vor profitabel.


Es handelt sich somit um ein Projekt, bei dem keiner der Teilnehmer den anderen mit irgendwelchen Kosten belästigt. Das bedeutet, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner der Firma DigiProtect keine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, sondern nur ein reines Erfolgshonorar erhält. Ein solches darf nach deutschem Recht aber nur im Einzelfall vereinbart werden und DigiProtect müsste außerdem aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung abgehalten worden sein. Dies wäre allerdings schwer zu begründen. Außerdem handelt es sich nicht um die im Gesetz geforderten Einzelfälle, da die Rahmenverträge für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gültig sind.


Im konkreten Fall verläuft eine Abmahnung nach dem Schema, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner zunächst von dem Abgemahnten eine Summe von 400 bis 600 Euro zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten verlangt. Wenn der Abgemahnte diese Kosten nicht akzeptiert, fordert die Kanzlei sie nochmals ein und weist explizit auf das Rechtanwaltsvergütungsgesetz hin. Regelmäßig wird dann auf Basis dieses Gesetzes ein Anwaltshonorar von 651,80 Euro gefordert. Entsprechende Schreiben liegen dem Rechtsanwalt Thomas Stadler vor, der als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz zahlreiche Abgemahnte vertritt.


Im Februar hieß es in einer entsprechenden Abmahnung im genauen Wortlaut: »Ihre Mandantschaft ist daher verpflichtet, die unserer Mandantschaft entstandenen Anwaltskosten nach den einschlägigen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf Basis eines angemessenen Streitwertes für den Unterlassungsanspruch in Höhe von EUR 10.000,00 zu übernehmen. (...) Falls dieser Betrag nicht bis zum (...) auf das folgende Konto unserer Mandantschaft (...) bezahlt wird, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Zahlungsansprüche vor der zuständigen Frankfurter Gerichtsbarkeit geltend zu machen.«


Im November wurde schon eine abgeschwächte Version verwendet, die nicht mehr so explizit auf das RVG verweist: »Wir werden daher unserer Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderungen empfehlen (...)

Der zu erstattende Betrag errechnet sich in diesem Fall wie folgt:

Streitwert: EUR 10.000,00

1,3 Geschäftsgebühr (gem. §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VVRVG): EUR 631,80

Auslagenpauschale (gemäß Nr. 7002 VV RVG): EUR 20,00

Gesamtsumme: EUR 651,80
«


Aber weder dem Rechteinhaber noch DigiProtect sind aufgrund der im Vorfeld geschlossenen Erfolgshonorarvereinbarung Anwaltskosten entstanden. Somit ist DigiProtect auch nicht berechtigt, eine Erstattung dieser Kosten von den Abgemahnten zu verlangen. Es handelt sich schlichtweg um (versuchten) Betrug. Doch damit nicht genug, denn bei der Vereinbarung handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, da aufgrund der Erfolgshonorarvereinbarung eine Unterschreitung der Mindestsätze nach dem RVG vorliegt. Damit wären alle Anwaltskanzleien zu einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner berechtigt.


Die Rechtsverdreher


Die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner ist sehr bemüht, ihre zweifelhaften Geschäftspraktiken nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Dies bekam kürzlich auch der Anwalt Thomas Stadler zu spüren. Er erhielt eine Abmahnung von der Kanzlei, die besagt, dass Stadler es unterlassen soll, zu behaupten, dass er im Besitz des erwähnten Schreibens der Kanzlei Kornmeier ist, in welchem die Kanzlei Anwaltskosten nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz geltend machen würde. Außerdem soll er nicht weiter behaupten, dass die Kanzlei Kornmeier sich ausdrücklich darauf beruft, dass die seiner abgemahnten Mandantin nach dem RVG entstandenen Kosten zu erstatten seien und man dieses Verhalten als Betrug oder Betrugsversuch qualifizieren könne.


Die Anwälte der Abmahnkanzlei behaupten stattdessen, dass die Gebühren nach dem Vergütungsgesetz nicht geltend gemacht würden. Sie werden nur in Aussicht gestellt, wenn es zu einem Prozess kommen sollte. Folglich entstehen die angeforderten Anwaltsgebühren erst in dem Augenblick, in dem sie eingeklagt werden. Diese Argumentation ist juristisch aber mehr als fragwürdig, weil der Erstattungsanspruch ja nicht dadurch entstehen kann, dass er gerichtlich geltend gemacht wird. Warum soll nun ein Abgemahnter Anwaltsgebühren bezahlen, wenn diese nach dem RVG eigentlich gar nicht anfallen?


Der Gegenstandswert der Abmahnung gegen Stadler beträgt stolze 250.000 Euro. Die Kanzlei Kornmeier sieht sich durch Stadlers Äußerungen ungerecht dargestellt. Im Falle des Verstoßes soll Stadler eine Vertragsstrafe von 15.000 Euro zahlen.


Die Firma DigiProtect hat sich kürzlich im Rahmen einer Pressemitteilung zu dem öffentlich gewordenen Fax geäußert, dessen Authentizität sie keinesfalls abstreitet. Neben vielen leeren Floskeln enthält die Mitteilung auch durchaus interessante Punkte: »DigiProtect tritt prinzipiell gegenüber Abzumahnenden konsensorientiert auf, indem es diesen bei der ersten Kontaktaufnahme mittels einer Abmahnung eine Einigung auf dem Vergleichswege anbietet.« Die Höhe dieses Vergleichsbetrages liegt bei Filmen und Musik in der Regel bei den erwähnten 400 bis 600 Euro, bei Pornos ist es meistens mehr. Weiter heißt es: »Das im Vergleichswege übermittelte Angebot ist so kalkuliert, dass die Kosten bzw. Ansprüche aller am jeweiligen Abmahnverfahren Beteiligten damit abgegolten werden können.«


Dieser Satz unterstreicht nun in gewisser Weise die Erfolgshonorarvereinbarung. Es gibt keine Verpflichtung, dass die Rechteinhaber die Anwaltsgebühren selbst erstatten müssen, wenn die Abgemahnten dem Vergleich nicht zustimmen. Sollten die Abgemahnten allerdings nicht sofort zahlen, wird ihnen schnell mit Streitwerten bis zu 10.000 Euro pro Lied oder Film gedroht. Dabei entstehen dann plötzlich Anwaltsgebühren von 5.000 bis 10.000 Euro.


Laut der Mitteilung von DigiProtect sind aber bereits durch das Vergleichsangebot von 400 bis 600 Euro die Kosten der Anwälte gedeckt. Höhere Ansprüche bestehen aufgrund der Honorarabsprachen schlichtweg nicht, aber trotzdem wird damit gedroht.


Im letzten Punkt der Pressemitteilung heißt es: »Die von uns mandatierten Anwaltskanzleien liquidieren ihre Kosten und ihr Honorar in jedem Fall in einwandfreier Form gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.« Genau das muss man aber bezweifeln, denn in jedem Fall, in dem der Abgemahnte nicht bezahlt, müsste die Kanzlei den Betrag von 651,80 Euro von DigiProtect einfordern. Geht man davon aus, dass 50 % der Abgemahnten die Pauschale von 450 Euro bezahlen (tatsächlich sind es eher weniger), dann würde das bedeuten, dass DigiProtect für die restlichen 50 % die 651,80 Euro an die Kanzlei bezahlen müsste. DigiProtect würde damit allerdings mehr an Anwaltskosten ausgeben, als man insgesamt überhaupt einnimmt. Bereits deshalb muss jedem, der die Grundrechenarten beherrscht, klar sein, dass das Geschäftsmodell nur dann funktioniert, wenn (unzulässige) Erfolgshonorarvereinbarungen geschlossen werden.


Die Abgemahnten


Eine Erklärung, wie man am besten mit einer Abmahnung umgehen sollte, liefert die Kanzlei Davenport Lyons unfreiwillig selbst. In einem internen Dokument, das kürzlich auf wikileaks.org veröffentlicht wurde, ist beschrieben, wie Abgemahnte von der Kanzlei nach einem Ratingsystem aussortiert werden. Dabei werden verschiedene Punkte betrachtet, die für das weitere Vorgehen bei der Abmahnung für die Kanzlei von Bedeutung sind.


Punkt eins erfasst, wie sich der Abgemahnte zu der Schuldfrage äußert. Mögliche Wahlmöglichkeiten sind beispielsweise, dass er sich schuldig oder unschuldig bekennt oder zur Sache schweigt. Der zweite Punkt prüft, wie der Angeschuldigte versucht, die Abmahnung zu entkräften. Hier werden zahlreiche mögliche Argumente vorgeschlagen. Punkt drei zielt grob auf die Lebensumstände des Abgemahnten. Punkt vier dient zur Feststellung, ob ein Anwalt die Vertretung des Abgemahnten übernommen hat. Falls die Abmahnungen unzustellbar sind oder der Abgemahnte um Ratenzahlung bittet, wird dies neben anderen Details im Punkt 5 beschrieben. Punkt 6 sagt kurz und knapp, ob weitere Maßnahmen eingeleitet werden sollten oder ob es besser wäre darauf zu verzichten.


Außerdem enthält das Dokument Informationen darüber, ob eine Klage gegen den Abgemahnten sinnvoll ist und wie groß die Aussicht auf den Gewinn der Klage ist. Dabei werden Werte aus einer Skala von 1 bis 10 (Action Points) vergeben, die Aussagen über die Notwendigkeit einer Klage geben. Hohe Werte sprechen für, niedrige gegen eine Klage.


Dieses Dokument beweist, dass ein Abgemahnter sein weiteres Vorgehen sehr genau planen muss. In einem der Gulli-Redaktion vorliegendem Beispiel bestritt der Inhaber eines Anschlusses und Empfänger der Abmahnung die Tat. Er behauptete, dass das Werk, für dessen Download er abgemahnt wurde, sich nicht auf seiner Festplatte befindet. Sein Computer wurde möglicherweise gehackt. Dafür wurden 5 Action Points vergeben. In einem anderen Fall hatte die britische Kanzlei Lawdit die Vertretung eines Beschuldigten übernommen. Hierbei sank die Punktzahl auf 3.


Die Beispiele zeigen, dass Stillschweigen oder Abstreiten der Tat und das Hinzuziehen einer Rechtsvertretung sich durchaus positiv für den Abgemahnten auswirken. Als Beschuldigter sollte man daher zunächst nur mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagieren. Dadurch kann eine einstweilige Verfügung verhindert werden und der Streitwert auf die reinen Kosten der Abmahnung reduziert werden. Weitere Informationen zur Sache sollten nicht an die Kläger weitergegeben werden. Auch das Hinzuziehen eines qualifizierten Rechtsbeistands scheint sich sehr positiv auszuwirken. Genauere Ratschläge für das bestmögliche Vorgehen können Betroffene durch den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. oder die Initiative Abmahnwahn-Dreipage erhalten. Dort findet sich auch das Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung.


Die Verantwortlichen


Es liegt nun vor allem in der Hand des Gesetzgebers die Regelungen bezüglich der Abmahnkosten und des Auskunftsanspruchs so anzupassen, dass Vorgehensweisen, wie die von DigiProtect und der Kanzlei Kornmeier & Partner genutzten, nicht mehr möglich sind. Deren Geschäftsmodell ist nur durch die Neuregelung des Urheberrechts ermöglicht worden. Der darin enthaltenen Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch richterliche Anordnung (§ 101 Abs. 9, Abs. 2 UrhG) kommen einige Gerichte, insbesondere das Landgericht Köln, durch automatisierte Massenverfahren nach. Die gesetzliche Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro zum Schutze der Abgemahnten erweist sich in diesem Zusammenhang als nutzlos.


Nach dem Bekanntwerden der Geschäftspraktiken von DigiProtect fordern die ersten Abgemahnten von der Kanzlei Kornmeier & Partner nun Bestätigungen ein, ob ein Erfolgshonorar vereinbart ist und auch gezahlt wird.


Das Newsportal gulli.com hat kürzlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Kanzlei Kornmeier & Partner erstattet, da diese sich durch ihre Geschäftspraktiken vermutlich strafbar gemacht hat.




Quellen und weiterführende Links:


Davenport Lyons and Kornmeier Monetary and Working Correspondence, 19 Mar 2008

Davenport Lyons and DigiProtect Actionpoints for filesharers, 14 Jan 2009

DigiRights Solutions Praesentation zur Gewinnverbesserung durch Abmahnungverfahren, 02 February 2009


Digi Right Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?

Der DigiProtect-Leak: Infos zur Artikelreihe

DigiProtect: Geld regiert die Abmahn-Welt?

DigiProtect: Wurde Logistep abgezogen?

DigiProtect: Action Points & Klagefreudigkeit

Davenport Lyons: Wer ist Terence Tsang

DigiProtect: Rechtsanwalt Stadler im Gespräch

gulli erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier


Geschäftsmodell Filesharing-Abmahnungen

Filesharing-Abmahnungen: DigiProtect und Kornmeier - eine juristische Analyse

Filesharing-Abmahner im Zwielicht: DigiProtect und Kornmeier

Rechtsanwalt Kornmeier lässt Blogeintrag abmahnen


Abmahnanwälte verraten sich selbst

DigiProtect sagt, wie es ist

Gute Zeichen!!




Verantwortlich für den Inhalt dieses Artikels: Piratenpartei Deutschland

Autor dieses Artikels: Daniel Flachshaar



21.09.2009 19:58 | 10 x gelesen


Gespannte Ruhe umgab den Veranstaltungsraum im Haus für Demokratie und Menschenrechte in Berlin. Am Montag Morgen fanden sich zahlreiche Piraten und Journalisten zu einer Pressekonferenz zusammen. Auf ihr wurden zwei Projekte vorgestellt, die aus Initiativen von Piraten entstanden sind und weiterentwickelt wurden.

<!--break-->

Ein trojanisches Pferd für mehr Bürgerbeteiligung


Innerhalb der Partei bildete sich im Gründungsjahr eine Arbeitsgruppe mit dem Namen ,,Liquid Democracy". Die Piraten machten sich darüber Gedanken, wie man elektronische Medien nutzen kann, damit möglichst viele Menschen an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Zusammen mit dem Liquid Democracy e.V. wird derzeit an einer technischen Umsetzung gearbeitet, die bald in die Betaphase übergeht. Florian Bischof, Spitzenkandidat auf der Landesliste bei der Piratenpartei Berlin, stellte die Eckdaten des Konzeptes vor. Die Idee dahinter ist, dass die Bürger mit ihrer Stimme Entscheidungsgremien je nach Thema neu zusammen setzen können. Dabei vertrauen sie demjenigen ihre Stimme an, von dem sie ausgehen, dass er sie in diesem Themenfeld kompetent vertritt. Dabei hat der Stimmgeber jederzeit die Möglichkeit, seine Entscheidung zu verändern. Florian betonte, dass Liquid Democracy ein trojanisches Pferd für Entscheidungsgremien ist, das mehr direkte Demokratie ermöglicht. Das Konzept ,,Liquid Democracy" soll dann zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2011 angewendet werden.


Eine typische Piratengeschichte


Die Entstehung des ,,Piratenministeriums" ist eine typische Piratengeschichte. Den 11. Tag der offenen Tür der Bundesregierung am 22. und 23. August hatten Piraten genutzt, sich über die Struktur der einzelnen Ministerien zu informieren. Bei dieser Untersuchung ist aufgefallen, dass es bereits viele Referate in verschiedenen Ministerien gibt, in denen die Piratenpartei Kompetenzen vorweisen kann, die aber innerhalb ihres Ministeriums nur eine geringe Bedeutung erfahren oder gar nicht behandelt werden. Pavel Meyer und Christopher Lauer, zwei Neupiraten aus Berlin, haben zusammen mit weiteren Piraten aus ihren Crews beschlossen, diese Gebiete in einem Kompetenzfeld zu bündeln. Damit dies besser von den Piraten bearbeitet und diskutiert werden konnte, wurde der Entwurf von einem ,,Ministerium für die Wissens- und Informationsgesellschaft" ins Piraten-Wiki gestellt. Dabei lag nicht im Vordergrund, ein neues Ministerium zu gründen, sondern einen Weg zu finden, um auch die Themen der Wissens- und Informationsgesellschaft voranzubringen.


Sachbezogene Lösungen zu gesellschaftlichen Problemen


15 Bereiche wurden dabei so geschaffen, dass sie nachvollziehbare Lösungsansätze für gesellschaftliche Probleme bilden. Für den Ausbau der Partizipationsformen im Netz schwebt den Entwicklern des Modells ein Bereich mit dem Namen ,,Elektronisches Staatswesen" vor. Im Referat ,,Digitale Teilhabe" sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, um z.B. sozial schwache Familie mit Internetanschlüssen ausstatten zu können und die Internetkompetenz der Lehrer zu fördern. Die Archivierung des Wissens und der Immaterialgüter, die im Internet entstehen, können in einem Referat ,,Digitale Allmende und Informationskultur" Anerkennung erfahren. Für die öffentlichen Versorgungsnetze wie Strom, Gas und Wasser gibt es noch keine strategische Planung, damit sie intelligent genutzt werden können. Im Referat ,,Intelligente öffentliche Infrastruktur" sollen stärker die Interessen der Gesellschaft bei der Versorgung berücksichtigen werden, ohne dass dabei bereits privatisierte Versorgungsnetze verstaatlicht werden. Natürlich versteht sich das Modell vorrangig als ein Vorschlag, um für eine mögliche Regierungsbeteiligung gewappnet zu sein.


Ausgesprochen sachbezogen waren die Fragen der Journalisten. So interessierte die Medienvertreter auch, mit welcher Partei wir uns es vorstellen könnten, diese Vorschläge umzusetzen. Dabei wurde erwähnt, dass es wichtiger ist, diese dringenden Themen pragmatischer anzugehen. Man ist zuversichtlich, dass man mit allen Parteien zusammenzuarbeiten kann, die auf dem Boden der Verfassung agieren.


Der intensive Dialog mit den Journalisten wurde im Anschluss in Einzelgesprächen fortgeführt. Diese Pressekonferenz - so wenige Tage vor der Bundestagswahl - hat gezeigt, dass die Neugier der Journalisten nach Zielen und Lösungsvorschlägen nicht nachlässt. Man kann nur hoffen, dass das gestiegene Interesse für die Anliegen im digitalen Zeitalter auch nach der Bundestagswahl ihren Anklang finden.



Fabio Reinhardt | 15.09.2009 19:22 | 9 x gelesen

<CC-by Nic Am gestrigen Montag abend folgten 120 Bürger dem Aufruf der Jungen Piraten und der Piratenpartei, vor dem Sitz des Polizeipräsidenten Berlin eine Mahnwache gegen Polizeigewalt zu errichten. Sie protestierten gegen den Übergriff von Polizeibeamten auf einen friedlichen Demonstranten. In einer Schweigeminute gedachten die Teilnehmer der Opfer polizeilicher Gewalt.


Ein Banner mit der Aufschrift ,,Nummernschilder statt Polizeiwillkür" wurde vor dem Wagen aufgestellt, an dem sich die Teilnehmer versammelten. Padeluun, der Veranstalter der Demonstration ,,Freiheit statt Angst" informierte vor Ort über den Stand der laufenden Ermittlungen. Dem Demonstranten geht es den Umständen entsprechend gut, so Padeluun. Man stehe im Kontakt mit der Polizei und ist zuversichtlich, dass der Sachverhalt aufgeklärt wird. Der Beamte wurde zunächst aus seiner Einheit genommen, aber nicht vom Dienst suspendiert.


Von weitem waren Piratenflaggen und Teelichter zu sehen, mit der die Teilnehmer für ein transparentes Staatswesen und eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse protestierten.


CC-by Nic Bereits in ihrem Wahlprogramm fordert die Piratenpartei die eindeutige Kennzeichnung von Polizeibeamten im Dienst. Wenn Polizisten im Dienst von demonstrierenden Bürgern nach ihrer Dienstnummer gefragt werden, sollten sie nicht dafür gewaltsam des Platzes verwiesen werden. Ein transparenter Rechtsstaat ermöglicht die vorbehaltlose Aufklärung von Vorfällen dieser Art und verpflichtet Polizisten dazu, sich bewusst zu machen, dass sie vorrangig den Bürgern dienen und nicht dem Staat. Sonst drohen weitere Rückschläge und eine Aushöhlung grundlegener Recht auf freien Zugang zu Wissen und Information.



Fabio Reinhardt | 16.09.2009 21:21 | 14 x gelesen

Veröffentlicht am 17.09.2009


CC-by Nic Fast 500 gefüllte Bewerbungsmappen inklusive aller Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und private Adressen sind auf eBay anonym versteigert worden. Mitglieder der Piratenpartei sind vor kurzem auf die Mappen gestoßen.


Diese wurden als gebrauchte ,,Bewerbungsmappen und Klemmmappen" für 10 Euro verkauft und persönlich im Frankfurter Raum abgeholt. Der neue Besitzer war nach dem Empfang verärgert, da er zwei Nachmittage benötigte, um die Mappen zu leeren. Die Unterlagen wurden zunächst eingelagert, um sie vor weiterem Einsehen durch Unbefugte zu schützen.


Empfänger einiger der Bewerbungsmappen ist eine Firma aus Frankfurt, die als Vertriebspartner eines großen Telekommunikationsunternehmens seit 2006 Mitarbeiter in Teil- und Vollzeitbeschäftigung für die Kundenbetreuung und den Vertrieb von Telefonanschlüssen beschäftigt.


Der Fall zeigt unter anderem, wie wichtig es ist, das Bewusstsein im Bereich Datenschutz zu schärfen, damit jeder Bürger und jedes Unternehmen verantwortungsvoll mit persönlichen Daten umgehen. Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden.


"Bewerbungsmappen gehören an den Bewerber zurückgeschickt oder in den Schredder", so Annette Mühlberg, Leiterin des Referats eGovernment beim ver.di Bundesvorstand. "Unternehmen und Verwaltungen benötigen dringend verstärkte Aufklärung im Umgang mit Arbeitnehmerdaten. Datenmissbrauch muss stärker sanktioniert werden."


In den letzten Jahren kam es immer wieder zu massiven Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. So wurden Arbeitnehmer gezielt ausspioniert und das Recht auf Privatsphäre ausgehöhlt. Oft schien dabei der Grundsatz zu gelten, dass der Zweck die Mittel heilige. Vordergründig ging es dabei um die vermeintliche Abwehr von Gefahren wie Betriebsspionage, Diebstahl oder auch das Vorgehen gegen das "Blaumachen" von Arbeitnehmern. Dass die Firmen mit den Mitarbeiter-Daten für ihre Zwecke, oder wie im Frankfurter Fall einfach aus Nachlässigkeit, so schlampig umgehen, führt die Piratenpartei vor allem auf die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der zuständigen Gesetze zurück.


,,Der Umgang mit solchen persönlichen Daten muss dringend besser gesetzlich geregelt werden", sagt Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei zum neuerlichen Datenskandal. ,,Auf allen Ebenen müssen die Menschen besser vor einem Missbrauch und der Zweckentfremdung ihrer Daten geschützt werden, sei es auf der Arbeit, in der Verwaltung oder auch im medizinischen Bereich. Wenn wir über Datenschutz reden, wird noch allzu oft vergessen, dass solche Verstöße immer auch einzelnen Menschen schweren Schaden zufügen können bis hin zum Verlust ihres Arbeitsplatzes."


,,Ich denke, dass die Firma, die da geschlampt hat, jetzt ein sehr großes Problem hat und den Betrieb vermutlich bald einstellen kann", sagt Padeluun vom FoebuD, Initiator und Jurymitglied der Big Brother Awards. Diese Negativpreise werden jährlich in mehreren Ländern an Behörden, Unternehmen, Organisationen und Personen vergeben, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Personen beeinträchtigen oder Dritten persönliche Daten zugänglich gemacht haben.


Die Piratenpartei setzt sich für Datensparsamkeit und Datenschutz sowohl bei staatlichen Behörden, als auch bei Unternehmen ein. Sie sieht noch weitreichenden Verbesserungsbedarf bei den bisherigen Datenschutzrichtlinien und fordert angemessene Strafen für den Missbrauch von Daten. Ihr Ziel ist der Einzug in den Bundestag am 27. September, um sich dort konsequent für bessere Richtlinien einzusetzen.


Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland


Gerne stellen wir Ihnen Bildmaterial zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich dazu direkt mit unserer Bundespressestelle in Verbindung.



Fabio Reinhardt | 15.09.2009 12:13 | 15 x gelesen

Veröffentlicht am 15.09.2009


Die Piratenpartei spricht sich entschieden gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus. Dies hatten angesichts des tödlichen Attentats auf einen Fahrgast in München bundesweit zahlreiche Politiker gefordert.


,,Videoüberwachung verhindert kein einziges Verbrechen", erklärt Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei. ,,Insofern ist den Opfern dieser Verbrechen auch nicht damit geholfen, wenn jetzt wieder reflexartig nach noch mehr Videoüberwachung gerufen wird. Entscheidend für die Aufklärung von Verbrechen ist die angemessene personelle Ausstattung der Polizei, denn auch 1000 Kameras ersetzen nicht einen Polizeibeamten. Wir müssen endlich die durch kriminologische Studien belegten Fakten anerkennen, dass Kameras keine echte Sicherheit bringen, sondern allenfalls eine trügerische gefühlte."


Nach dem tödlichen Angriff auf einen Fahrgast, der Kinder vor aggressiven Jugendlichen beschützen wollte, hatten Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizministerin Beate Merk eine Ausweitung der Videoüberwachung von S- und U-Bahnen gefordert. Bundesweit schlossen sich zahlreiche Politiker dieser Forderung an. Die Piratenpartei lehnt diese populistischen Versuche, den tragischen Fall als Wahlkampfthema zu instrumentalisieren, ab. Die zunehmende Überwachung des Bürgers im öffentlichen Raum betrachtet sie mit großer Sorge. Diese kann Verbrechen nicht verhindern, sondern bestenfalls dokumentieren. Auch die Erhöhung der Aufklärungsrate ist minimal. So konnte 2008 in London durchschnittlich ein einziges Verbrechen durch 1000 Überwachungskameras aufgeklärt werden. Der Nutzen der Kameras steht damit in keinerlei Verhältnis zu ihrem immensem Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und zu den Gefahren, die aus den Möglichkeiten des Missbrauchs der Aufnahmen erwachsen.


Anstelle der Ausweitung der Überwachung fordert die Piratenpartei insbesondere eine verbesserte Präventionsarbeit. So muss gefährdeten Kindern und Jugendlichen in Schulen und im Sozialwesen Hilfestellung und Halt geboten werden, bevor diese straffällig werden. Zudem ist die Zivilcourage der Bevölkerung zu stärken und zu schützen. Um begangene Straftaten aufzuklären, ist nach Überzeugung der Piraten eine angemessene Ausstattung der Ermittlungsbehörden entscheidend.


Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland



Fabio Reinhardt | 24.09.2009 10:04 | 17 x gelesen

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 24.09.2009


Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 22.09. überwacht die deutsche Justiz immer mehr Telefongespräche.[1] 2008 gab es 5.348 Verfahren, in denen Telefonate und Computerkommunikation abgehört wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um elf Prozent. In Bayern stieg die Anzahl der Überwachungsmaßnahmen sogar um 30 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nur auf Abhörmaßnahmen im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat. Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken sind hier nicht enthalten, ebensowenig Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis.

<!--break-->

Die Piratenpartei beobachtet diese Tendenz mit großer Sorge. Der Staat dringe immer häufiger in das Privatleben der Bürger ein, so die Partei. »Das Thema Bürgerrechte ist bei den etablierten Parteien noch lange nicht angekommen,« konstatiert Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei. »Erst am Montag hat die FDP in Sachsen die Überwachung von Internet-Telefonaten beschlossen und sich damit von einem ihrer zentralen Wahlkampfversprechen verabschiedet. Es reicht nicht aus, das Thema Bürgerrechte im Wahlkampf anzusprechen, man muss es danach auch umsetzen.«


»Auch in Hessen ist die FDP an weiteren Überwachungsmaßnahmen beteiligt,« so Wirth, der dort für den Bundestag kandidiert. »In den Koalitionsvertrag mit der CDU hat sie im Januar 2009 das »verdachtsunabhängige Kfz-Scanning« aufgenommen. Das hatte Karlsruhe aber bereits im März 2008 für verfassungswidrig erklärt.«[2][3]


»Die etablierten Parteien verwenden das Wort Bürgerrechte nur als Worthülse, um Wählerstimmen zu gewinnen. Viele Politiker scheinen die Missachtung der Bürgerrechte so sehr verinnerlicht zu haben, dass ihnen gar nicht mehr auffällt, wenn sie es selbst tun. Wir brauchen hier ein grundsätzliches Umdenken. Bürgerrechte müssen wieder Grundlage der Politik werden und nicht Nebeneffekt.«


»Überwachung schafft einen Orwellschen Staat, der durch Misstrauen geprägt ist«, so Nicole Hornung aus dem Bundesvorstand der Piraten. »Die Piratenpartei Deutschland steht für eine freiheitliche Gesellschaft, in der die Bürger ihre grundlegenden Rechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung uneingeschränkt wahrnehmen können. Wer den Bürgern diese Grundlagen nehmen will, handelt skrupellos und gefährdet die Demokratie. Was wir brauchen, sind nicht einzelne positive Handlungen. Wir brauchen den kompletten Ausstieg aus der Überwachungsspirale.«


Links:


[1]http://www.sueddeutsche.de/politik/159/488554/text

[2]http://www.fdp-hessen.de/files/274/Ko ... SSEN_20090130_Ansicht.pdf (Seite 61)

[3]http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/3/id/228537/f/106


Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland



Fabio Reinhardt | 22.09.2009 18:10 | 18 x gelesen

Veröffentlicht am 22.09.2009


Wie am Montag, dem 21.09., bekannt wurde, hat die FDP im Rahmen der Koalitionsgespräche mit der CDU in Sachsen einer verstärkten Überwachung der Internet-Telefonie zugestimmt. Die Piratenpartei lehnt diese und ähnliche Vorstöße, die unsere Bürgerrechte einschränken, entschieden ab. Die Piraten rufen insbesondere die Jungen Liberalen dazu auf, bei der Wahl am 27.9. ihre Stimme einer Partei zu geben, für die Bürgerrechte nicht zur Verhandlungsmasse bei Koalitionsvereinbarungen gehören.

<!--break-->

Laut einem Bericht des Verlages ,,heise" verspricht die schwarz-gelbe Regierung, "bestehende Eingriffsmöglichkeiten bei der Telefonüberwachung auch auf Internet-Telefonie" auszudehnen. Die dazu eingesetzte Technik ist nach Angaben von heise.de vergleichbar mit der für heimliche Online-Durchsuchungen.


Die Piratenpartei verurteilt diese Forderung scharf. "In ihrem Parteiprogramm behauptet die FDP, sich dafür einzusetzen, dass der Staat von den ihm zur Verfügung stehenden Eingriffs- und Überwachungsbefugnissen 'nur in engen Grenzen Gebrauch machen' darf", erklärt Nicole Hornung, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei. "Doch zwischen dem, was die FDP sagt und dem, was sie tut, besteht nicht zum ersten Mal ein Unterschied wie Tag und Nacht".


Auch ihr Vorstandskollege und hessischer Spitzenkandidat der Piratenpartei Thorsten Wirth äußert sich zu den geplanten Grundrechtseingriffen: "Schon die bestehenden Überwachungsgesetze, an deren Errichtung die FDP in vielen Fällen mitgewirkt hat, stellen die Bürger in unserem Land ungerechtfertigt unter Generalverdacht. Es ist gut, dass Maßnahmen wie der Große Lauschangriff mittlerweile auch innerhalb der FDP, vor allem bei den Jungen Liberalen, als Fehler erkannt und zugegeben worden sind. Doch die Parteispitze interessiert sich offenbar nicht ausreichend für die Wünsche ihrer eigenen Wähler."


Entsprechend zieht Wirth ein düsteres erstes Fazit für die erst seit wenigen Wochen in Sachsen regierende schwarz-gelbe Koalition: "Gerade noch wirbt die FDP in Online-Videos damit, dass sie als einzige Partei zentrale Freiheitseinschränkungen der letzten Jahre wieder zurücknehmen werde. Und noch während dieses Wahlversprechen gegeben wird, plant sie statt deren Umsetzung lieber noch weiter gehende Grundrechtseingriffe. Wer Bürgerrechte wählen will, muss die Piraten wählen", bringt es Thorsten Wirth daher auf den Punkt.


Links:


Schwarz-Gelb in Sachsen will Internet-Telefonie besser überwachen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/145642


FDP zum Thema Bürgerrechte: http://www.fdp-bundespartei.de/webcom ... p?wc_c=1412&wc_id=104


Ziele der Piratenpartei: http://www.piratenpartei.de/navigation/politik/ueberwachung


Das Wahlwerbevideo der Jungen Liberalen zu Bürgerrechten: http://www.youtube.com/watch?v=MT0e2XMtV3U


Die Reaktion der Piratenpartei darauf: http://www.youtube.com/watch?v=JKW7LvhtWmU


Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland



Fabio Reinhardt | 18.09.2009 18:29 | 7 x gelesen

Stand 18.09.09 18:42 CET Quelle: <a href=www.u18.org" border=0 width=246 height=147 />Berlin (18.09.2009) - Neun Tage vor der Wahl zum deutschen Bundestag am 27.9. kann die Piratenpartei Deutschland einen sensationellen Erfolg für sich verbuchen: Nach der ersten Auswertung um 18.10 Uhr der heutigen Jugendwahl "U18"[1] würde sie mit 9,15% in den deutschen Bundestag einziehen, wenn die stimmberechtigten Jugendlichen die Zusammensetzung des Bundestages festlegen könnten. Die PIRATEN wären damit nach Bündnis 90/Die Grünen mit 20,61% der SPD mit 19,98%, der CDU mit 18,79% und der Linkspartei mit 11,1% die fünftstärkste Kraft noch vor der FDP mit 7,37%.[2] Die Wahlbeteiligung lag mit 50406 abgegebenen Stimmen schon um kurz nach 18 Uhr höher als 2005 mit 48.461 Stimmen insgesamt.[3]

<!--break-->

Die Jugendwahl "U18" ist die größte politische Bildungsinitiative für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Ihr Ziel ist es, junge Menschen dabei zu unterstützen, Politik zu verstehen, Unterschiede in den Partei- und Wahlprogrammen zu erkennen und Versprechen von Politikerinnen und Politikern zu hinterfragen. Im Vordergrund steht dabei, dass Kinder und Jugendliche ihre eigenen Interessen erkennen und formulieren lernen, selbst Antworten auf politische Fragen finden - und aktiv ihre eigene Lebenswelt mitgestalten.


Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, freut sich über das Ergebnis: "Die Beteiligung an dieser Wahl zeigt uns, dass die jungen Menschen die Wichtigkeit erkannt haben, 'eine Wahl zu haben' und sich im Sinne des Projekts U18 für eine der Parteien zu entscheiden. Dass viele von ihnen dabei uns gewählt haben, zeigt, dass jungen Menschen die Verteidigung ihrer Bürgerrechte wichtig ist und dass die Piraten die entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts anpacken."


Fabio Reinhardt, Bundespressekoordinator der PIRATEN, ergänzt: "Einer aktuellen Forsa Studie[4] im Auftrag von U18 zufolge sind 70% der Bundesbüger davon überzeugt, dass junge Menschen vor allem deswegen nicht zur Wahl gehen, weil sie glauben nichts verändern zu können. Aber mit uns haben sie nun eine wählbare Alternative, in der sie Ihre Welt - wie sie sie persönlich erleben - wiedererkennen. Das gute Ergebnis der Piraten zeigt uns, dass Bürgerrechte, Datenschutz und ein faires Verständnis von Patent- und Urheberrechten auch bei jugendlichen Wählern Themen sind, die begeistern."


Bei der letzten Jugendwahl[2] im Jahr 2005 hatte die SPD die Wahl mit 38,78% klar gewonnen, die CDU landete weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz mit 16,69% vor Bündnis 90/Die Grünen mit 13,87%. Die Verluste der SPD um 18,17% sind damit sehr deutlich.


[1] http://www.u18.org/

[2] http://www.gangwaycms.de/ergebnisse/html/index.htm

[3] Ergebnis Jugendwahl 2005: http://jugendserver.spinnenwerk.de/~u ... esultsmetaid=19&ca...

[4] Forsa-Befragung: http://www.u18.org/uploads/media/Ergebnisse_forsa-Befragung.pdf


Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland



Fabio Reinhardt | 15.09.2009 22:49 | 11 x gelesen

Veröffentlicht am 16.09.2009


Die Piratenpartei Deutschland lädt zu einer Pressekonferenz, um wesentliche Forderungen für den Fall einer Regierungsbeteiligung vorzustellen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung eines neuen Ministeriums, um zentrale Ziele des Wahlprogramms umzusetzen.


Zu den Hintergründen des Konzepts


Die derzeitige Struktur der Bundesregierung und ihrer Ministerien erfüllt in weiten Teilen nicht die Anforderungen an eine moderne Administration in einer globalisierten Netzwerkgesellschaft. Der aktuelle Zuschnitt der Ministerien ist vor allem Folge von parteipolitschem Geschacher und folgt selten einem nachvollziehbaren Konzept.


Zukünftige Bundesregierungen werden sich auf Dauer einer umfassenden Neuordnung der Bundesministerien nicht verschließen können.


Die Piratenpartei Deutschland fordert als ersten Schritt die Einrichtung eines Ministeriums für die Wissens- und Informationsgesellschaft, das alle hierfür relevanten bundespolitischen Aktivitäten bündelt. Damit sollen die Defizite in der Entwicklung der IT- und Medienkompetenz in Staat und Gesellschaft beseitigt werden.


Das neue Ministerium soll sich aus Abteilungen und Referaten aus 13 Bundesministerien zusammensetzen. Im Zuge der Schaffung dieses Ministeriums werden bestehende Ministerien zusammengelegt oder aufgelöst werden.


Zur Einladung


Im Rahmen der Pressekonferenz werden die Pläne zur Ausgestaltung des Ministeriums erläutert. Des Weiteren werden in der Entwicklung befindliche neue Demokratiekonzepte ("Liquid Democracy") für die

Informationsgesellschaft vorgestellt.


Zeit:

Montag, den 21.9.2009, 10:00 - 11:00, Einlass ab 9:30


Ort:

Haus der Demokratie und Menschenrechte Berlin Greifswalder Str. 4

10405 Berlin


Ablauf:

9:30 Einlass

10:00 - 10:05 Begrüßung und Einführung

(Nicole Hornung, Mitglied des Bundesvorstands)

10:05 - 10:10 Vorstellung "Liquid Democracy"

(Florian Bischof, Spitzenkandidat und Mitglied des Vorstandes im

Landesverband Berlin)

10:10 - 10:20 Vorstellung des Ministeriums (Pavel Mayer, Christopher Lauer, Bundesgeschäftsstelle)

10:20 - 11:00 Fragen der Presse


Informationsmaterial zu den Themen der PK erhalten Sie auf Anfrage.


Update: Hier findet sich der Link zum offiziellen Dokument



Fabio Reinhardt | 18.09.2009 16:21 | 13 x gelesen

Veröffentlicht am 18.09.2009

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER FREIEN WÄHLER UND DER PIRATENPARTEI IN SCHLESWIG-HOLSTEIN


Eine 'Stallorder' der Chefredaktion verhindert, dass sämtliche dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (SHZ) gehörenden 14 Tageszeitungen über die FREIEN WÄHLER und die PIRATENPARTEI berichten dürfen. Dies kam dadurch ans Licht, dass der Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER, Helmut Andresen, zu einem Pressegespräch erst ein- und dann wieder ausgeladen wurde.


Veranlasst wurde die Ausladung durch den Redakteur Frank Jung auf Weisung der Chefredaktion der als CDU-nah geltenden SHZ-Gruppe in Flensburg. Der seit 2002 amtierende Bürgermeister von Grödersby war am 15.9. als Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER durch Hannes Harding von der Redaktion Schleswig zu einem Pressegespräch eingeladen worden, um sich in den regionalen Blättern des SHZ im Raum Schleswig/Flensburg (Flensburger Tageblatt, Schleswiger Nachrichten und Schleiboten) vorzustellen zu können. Zuvor hatte der SHZ diese Möglichkeit bereits den Direktkandidaten der Region von CDU, SPD, FDP, GRÜNEN, SSW und LINKEN geboten.


Auf Weisung der SHZ-Chefredaktion darf jedoch nur über die im Parlament vertretenen Parteien und umfragebedingt über die LINKE berichtet werden. Jung war dadurch gezwungen, Andresen als Kandidaten der FREIEN WÄHLER kurzfristig wieder auszuladen.


Helmut Andresen (57) ist über die Maßnahme aufgebracht und enttäuscht zugleich: 'Angesichts der Tatsache, dass die unabhängigen Wählergemeinschaften bei den Kommunalwahlen in 2008 landesweit mehr als die Hälfte aller Mandate erhalten haben, hätte ich mit so etwas nie gerechnet. Für mich war das ein Schlag ins Gesicht.'


Wolfgang Dudda (52), Pressesprecher der PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein, kommentiert den Vorgang: 'Der 'Amtsblattjournalismus' des SHZ verhindert, dass sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend und korrekt über die Parteien und die Kandidaten zur Landtags- und Bundestagswahl informieren können.' Nachdem die Zeitungen des SHZ täglich rund eine halbe Million Menschen erreichen, bestimmt der SHZ entscheidend darüber, was im Norden gelesen werden kann.


Der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER Schleswig-Holstein, Malte Tech (66), empört sich ebenfalls: 'Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und bei einer so starken Marktstellung wie der des SHZ auch eine Verpflichtung zur ausgewogenen und objektiven Berichterstattung. Offenbar hat das Kartell aus Altparteien und Großverlagen hier Angst um seine Macht.' Vergleichbare Vorfälle gab es in Schleswig-Holstein nach Kenntnis von Malte Tech bei den Wahlen seit 1945 nicht.


Und auch der Landesvorsitzende der PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein, Uli König (25), ist entrüstet: 'Die Hofberichterstattung der Zeitungen des SHZ nimmt massiv Einfluss auf die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Dass über bestimmte Parteien nicht berichtet wird, kennt man sonst nur aus Diktaturen.'


Ohne vorherige freie und vollständige Informationsvielfalt können Wahlen nicht als demokratisch bezeichnet werden. Das Verhalten des SHZ tritt damit elementare Bürgerrechte mit Füßen und ist nach Ansicht der PIRATENPARTEI und der FREIEN WÄHLER nichts anderes als Zensur.


Der Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (SHZ) ist mit 14 Tageszeitungen und einer Sonntagszeitung der mit Abstand auflagenstärkste Verlag Schleswig-Holsteins. Bei einem Umsatz von 102 Mio. Euro erzielte der SHZ zuletzt einen Nettogewinn von 7,5 Mio. Euro und verfügte über ein Eigenkapital von 57,4 Mio. Euro (Stand: Ende 2007). Mit knapp 210.000 Exemplaren bei den Tageszeitungen und etwa 540.000 Exemplaren bei den Anzeigenblättern verfügt der SHZ in erheblichen Teilen des nördlichsten deutschen Bundeslandes über eine Monopol-ähnliche Stellung.


Die FREIEN WÄHLER sind kommunalpolitisch seit Jahren fest in Schleswig-Holstein verankert. Die freien Wählergemeinschaften, aus denen die Partei FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein im Jahr 2008 entstanden ist, erhielten bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr 51,8% aller Mandate. Inzwischen verfügt die Partei schon über rund 200 Mitglieder, von denen 90% bereits politische Ämter als Bürgermeister, Ratsherren oder Kreistagsabgeordnete innehaben. Als FREIE WÄHLER tritt die Partei 2009 zum ersten Mal bei der Landtagswahl am 27.9. an.


Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein tritt 2009 ebenfalls erstmals zur Landtagswahl und zugleich auch bei der Bundestagswahl an. Mit bundesweit inzwischen mehr als 8.500 Mitglieder, davon knapp 300 in Schleswig-Holstein, ist die PIRATENPARTEI die sechstgrößte zur Bundestagswahl antretende Partei nach den GRÜNEN.


'Der SHZ ignoriert den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins, die demokratischen Verhältnisse in ihrem Land neu zu ordnen', betonen die Sprecher beider Parteien. 'Der dringend erforderliche demokratische Neubeginn wird so verhindert.' Der zutage getretene Missbrauch des Informations-Monopols der SHZ kann daher von keiner ehrlichen demokratischen Partei - ob von der SHZ ausgegrenzt oder nicht - geduldet werden.


Aus diesem Grund erklären die FREIEN WÄHLER und die PIRATENPARTEI gemeinsam:


1. Wir fordern den SHZ dazu auf sich zu verpflichten, die Bürgerinnen und Bürger in all seinen Zeitungen umfassend und vollständig über ihre Wahlmöglichkeiten am 27. September 2009 zu informieren.


2. Wir rufen unsere vom undemokratischen Verhalten des SHZ ohne eigene Schuld begünstigten Mitbewerber - namentlich CDU, SPD, FDP, GRÜNE, SSW und LINKE - dazu auf, ihrer gesamtpolitischen Verantwortung gerecht zu werden und die Teilnahme an Pressegesprächen des SHZ so lange zu verweigern, bis auch in Schleswig-Holstein die 'vierte Macht im Staat' wieder von demokratischen Grundprinzipien getragen wird.


Nach übereinstimmender Ansicht beider Parteien macht alles andere die anstehende Bundestags- und Landtagswahl zu einer Farce und entmündigt die Wählerinnen und Wähler.


Für die FREIEN WÄHLER Schleswig Holstein:


Malte Tech, Landesvorsitzender


Für die PIRATENPARTEI, Landesverband Schleswig-Holstein:


Uli König, Landesvorsitzender


Pressemitteilung erstellt durch die Landespressestelle Schleswig-Holstein

Originallink der Pressemitteilung ist hier zu finden


Update: Die SHZ hat mittlerweile reagiert und diese Stellungnahme zu dem Vorfall veröffentlicht.




Magazin Banner rechts